Achtung

Ratschläge auf der Website können keinen Arztbesuch ersetzen
Okay

Verlängerung SB Ausweis nach Ablauf der Heilungsbewährung

Swea
Nutzer*In
Papilläres Karzinom pT3 N1b, Mx, Stadium 1 im November 2005; RJT im Dezember 2005 seit März 2006 una

Verlängerung SB Ausweis nach Ablauf der Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 247519

Hallo,
ich habe mich lange Zeit nicht gemeldet, weil ich irgendwie nach den ganzen OPs erst mal von Krankheit nichts lesen wollte. Im November 2005 erkrankte ich an SD Krebs mit Lymphknotenmetastasierung. Mir wurde darauf hin ein Grad der SB von 80% mit einer Heilungsbewährung von 5 Jahren zugesprochen. Im November 2010 bekam ich ein Schreiben, in dem ich mich zu den vorhandenen Krankheiten und Problemen äußern sollte. Das tat ich! Ich muss dazu sagen, dass ich zusätzlich zu meiner Erkrankung im Mai 2009 eine große OP mit Verlust der Gallenblase und Entfernung den rechten Leberlappens hatte.Hier wurde zunächste eine neue Krebserkrankung vermutet-das hat sich zum Glück nicht bestätigt! Dennoch habe ich Probelme mit der großen Narbe am Bauch-Schmerzen und auch ab und zu Probleme mit der Verdauung. Seit meiner SD Erkrankung habe ich zum Glück trotz unterschiedlicher Verdachte letztendlich keinen Krebsrückfall gehabt! Trotzdem sind mit einige Wehwechen geblieben. Ich habe eine einseiteig bleibende Stimmbandlähmung mit Atemproblemen und häufigen Atemaussetzen in der Nacht wegen Stimmbandverklebung-diese lassen mich panisch aufwachen und ich finde dann kaum wieder zur Ruhe. Zusätzlich habe ich eine Mischform des Asthma Bronchiale und bin starke Allergikerin. Aufgrund der damaligen Neck Dissection habe ich Probleme mit dem Lymphfluss und leide seitdem durchgängig an Nacken und Armschmerzen-mal mehr mal weniger! Im Beruf bin ich nicht mehr so belastbar wie vorher. Geschweige den kann ich als Erzeiherin unbelastet arbeiten. Kinder kann ich nicht heben, weil mein Arm dick wird. Singen und längeres Sprechen machen es mir häufig schwer, weil meine Stimme wegbricht.

Nun bekam ich heute den Bescheid vom Versorgungsamt . Meine Schwerbehinderung soll auf 30% herabgesetzt werden. In meinen Augen eine Unverschämtheit-besonders mit den Begründungen, die mit geschrieben werden! Ich fühle mich wieder stabiler noch habe ich weniger Angst, von meinen Schmerzen ganz zu schweigen…

ich möchte Einspruch erheben. Hat jemand Tipps für mich, wie ich vorgehen kann?

Liebe Grüße Swea

meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Antwort auf: Verlängerung SB Ausweis nach Ablauf der Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 332820

Hallo Swea,

ich versuche zur Zeit auch aufgrund meiner Fatigue eine Verlängerung zu bekommen… Auch mir wurden 30% „angeboten“. Aber dann kann man es ja auch gleich sein lassen.

Ich bin in den VdK eingetreten, das ist ein Sozialverband (es gibt auch noch andere), die mir beim Widerspruch helfen. Die Kosten sind für mich überschaubarer als sie über einen Rechtsanwalt wären.

Wichtig ist auf alle Fälle auch, dass du einen Arzt hast, der deine Einschränkungen auch entsprechend aufschreibt. Du kannst beispielsweise Arztbriefe mitschicken, die deine Einschränkungen belegen.

Übrigens muss der Ausweis jeweils für ein halbes Jahr verlängert werden solange der Widerspruch läuft.

Viele Grüße
Esther

Als Verein sind wir stärker:
Fördermitglied oder aktives Vereinsmitglied werden.

tina50
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante mit Ausbreitung in SD-Gewebe, seit 08/08 chron. Ohrspeicheldrüsenen

Antwort auf: Verlängerung SB Ausweis nach Ablauf der Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 332821

Liebe Swea,

es ist Dein gutes Recht Einspruch einzulegen und diesen entsprechend zu begründen. Möglichst viele Arztunterlagen, schriftliche Bestätigungen/Attest Deines Hausarztes usw. vorlegen und gleich beifügen. Ansonsten setzt sich das Landesamt normalerweise wieder mit dem Hausarzt in Verbindung, schickt diesem Formulare zu die er ausfüllen muss. Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall dran bleiben und mich nicht mit 30 Prozent abspeisen lassen. Leider ist es so, dass häufig der Antragsteller im Widerspruchverfahren verliert, d. h. dem Widerspruch wird nicht stattgegeben und es wird die Möglichkeit angeboten Klage beim Sozialgericht einzureichen. Das würde ich in jedem Fall tun. Das Gericht kann dann anordnen, dass Du zu einem Gutachter geschickt wirst, je nachdem welche gesundheitl. Einschränkungen Du hast können das entweder Internisten, Orthopäden, Onkologen u. ä. Fachärzte sein. Schließlich hast Du ja nichts zu verlieren und kannst alles versuchen um nicht auf 30 Prozent runtergestuft zu werden. Aus Spaß an der Freud macht das normalerweise keiner. Wenn Du soviele Probleme hast und gesundheitlich so eingeschränkt bist wie Du es beschreibst hast du m. E. gute Chancen. Jeder hier würde sicherlich auf die „Prozente“ liebend gerne verzichten wenn es denjenigen gut ginge und er gesund wär.
Wenn Du das nicht allein regeln kannst hast Du die Möglichkeit Dir über den VDK Hilfe zu holen. Von dort aus werden dann auch die Schreiben und Widerspruche verfasst.
Üblich ist es schon, dass nach 5 Jahren die 50 Prozent auf 30 Prozent zurückgestuft werden, trotzdem würd ich es in jedem Fall versuchen, gerade weil Du ja auch noch viele viele Einschränkungen udn Probleme hast.
Lieber Gruß und schönes WE von Martina

Anonym
Gast

Gäste dürfen nur Anfragen stellen. Ratschläge, Erfahrungsberichte etc. von Gästen werden von den Moderatoren ohne Vorwarnung gelöscht.
Das Gast-Schreiberecht ist nur für Nutzer*innen gedacht, die sich nicht gleich registrieren möchten bzw. Probleme bei der Registrierung haben: Jetzt kostenlos registrieren als Forums-Nutzer*in

Deine Information:

Bist du ein Mensch? Dann klicke bitte auf Herz durchgestrichen.

Geburtstage

Ein*e Nutzer*in hat heute Geburtstag

In den nächsten Tagen haben 5 Nutzer*innen Geburtstag

Zur Zeit aktiv

Forum-Statistik

133.734 veröffentlichte Beiträge
28.824 veröffentlichte Themen
7.243 registrierte Nutzer*innen

Sie möchten uns finanziell unterstützen?
Bundesverband Schilddrüsenkrebs – Ohne Schilddrüse leben e.V.
GLS Gemeinschaftsbank eG|IBAN: DE52 4306 0967 4007 2148 00|BIC: GENODEM1GLS

Spenden mit einem Klick