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"Urlaub" während Krankschreibung

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert 25.05.2011 - 08:07 von dkr.
Bine2011
pap. SD-Ca pT3 pN1 (3/37) Mx ED 4/2011

"Urlaub" während Krankschreibung

| Beitrags-ID: 248786

Hallo,

nach meiner SD-OP (21.04) und RJT (16.05.) will mich meine Ärztin noch bis Ende Juni krank schreiben, wofür ich auch sehr dankbar bin, da ich immer noch in der Hormoneinstellung bin und auch noch Probleme mit meiner großen Narbe habe.

Jetzt hat mich eine Freundin aus Norddeutschland (Ärztin) eingeladen Pfingsten bei ihr zu verbringen. Das würde ich auch gerne tun, da sie mich nicht nur aufpäppeln will, sondern auch Erfahrung mit Problemen durch OP Narben hat. Sie sagte aber, dass ich mir den Urlaub durch die Krankenkasse genehmigen lassen muss. Wahrscheinlich muss ich ein ärztliches Attest bringen und möglicherweise zum medizinschen Dienst der KK.

Ich habe auch schon gelesen, dass die KK Urlaub während der Krankschreibung generell verbieten. Aber ich mache ja keinen Hotelurlaub sondern nur einen Besuch… Wie sieht das denn rechtlich aus?

Wenn ich jetzt bei der KK nachfrage, wecke ich sicher „schlafende Hunde“. Hat jemand hier Erfahrungen bzgl Urlaub und Krankschreibung?

LG
Bine

GeriVerstorben 2008: follikulärer Schilddrüsenkrebs T3 †1.12.11

Antwort auf: "Urlaub" während Krankschreibung

| Beitrags-ID: 339695

Hallo,

wer sagt den, dass du mit diesem Krankheitsbild zuhause im Bett bleiben musst.
Ein Urlaubsflug i. Form einer Fernreise pp. wäre sicher so ne Sache bei ner Krankschreibung.
Dem beabsichtigten Besuch einer Freundin dürfte aus meiner Sicht aber nichts entgegenstehen. Wie es rechtlich genau aussieht kann ich dir aber leider nicht sagen.

Das mit den „Schlafenden Hunden“ sehe ich genauso wie du 😉

LG
Geri

Antwort auf: "Urlaub" während Krankschreibung

| Beitrags-ID: 339696

Hallo,

den Aufenthalt über Pfingsten würde ich als Ausflug und nicht als Urlaub ansehen und unter normale Freizeitaktivitäten einstufen, die durchaus nicht verboten sind. Grundsätzlich ist jemand, der krank geschrieben ist, gehalten alles zu tun, um seine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und alles zu vermeiden, was dies behindern könnte. Letzeres ist aber bei dem Ausflug eben gerade nicht der Fall. Ein brutaler Workout im Fitnessstudio am Ort könnte in dem Fall schlimmer sein als eben dieser Pfingstausflug etwas weiter weg ;-)

Anders sähe es mit einer längeren Urlaubsreise z.B. ins Ausland zum Familienurlaub aus. Das ist zwar prinzipiell auch krankgeschrieben möglich, wenn dem die o.a. Gründe nicht entgegen sprechen, aber sowas bedarf der Genehmigung durch die KK, weil sonst ggf. das Krankengeld gestrichen werden könnte. Aber auch dazu sollte eine Stellungnahme des behandelnden Arztes genügen.

Die TK verlangt für Urlaub im Ausland eine Bescheinigung des behandelnden Arztes und empfiehlt bei Urlaub im Inland, die Krankenkasse zu informieren, dies aber wg. der Erreichbarkeit.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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53ursel
Sd-Total OP, heiße u.kalte Knoten,Struma Gr.III

Antwort auf: "Urlaub" während Krankschreibung

| Beitrags-ID: 339694

Hallo zusammen,
ich wurde am 18.03. operiert und bin immer noch krankgeschrieben, da ich im Verkauf arbeite und meine Stimme noch recht heiser ist. (bin seit zwei Wochen bei der Logopädin und es geht aufwärts)
Jetzt habe ich bei meiner KK nachgefragt wie es mit Urlaub aussieht.
Mir wurde erklärt, es steht nicht´s im Wege wenn ich bezahlten Urlaub über meinen Arbeitgeber für diese Zeit beanspruche, so wird meine Krankschreibung unterbrochen oder dann auch wie Bine geschrieben hat.
Nun mache ich eine Woche bezahlten Urlaub und fahre mit meinem Mann in die Toscana.
LG
Ursel

Anonym
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