Hallo,
den Aufenthalt über Pfingsten würde ich als Ausflug und nicht als Urlaub ansehen und unter normale Freizeitaktivitäten einstufen, die durchaus nicht verboten sind. Grundsätzlich ist jemand, der krank geschrieben ist, gehalten alles zu tun, um seine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und alles zu vermeiden, was dies behindern könnte. Letzeres ist aber bei dem Ausflug eben gerade nicht der Fall. Ein brutaler Workout im Fitnessstudio am Ort könnte in dem Fall schlimmer sein als eben dieser Pfingstausflug etwas weiter weg
Anders sähe es mit einer längeren Urlaubsreise z.B. ins Ausland zum Familienurlaub aus. Das ist zwar prinzipiell auch krankgeschrieben möglich, wenn dem die o.a. Gründe nicht entgegen sprechen, aber sowas bedarf der Genehmigung durch die KK, weil sonst ggf. das Krankengeld gestrichen werden könnte. Aber auch dazu sollte eine Stellungnahme des behandelnden Arztes genügen.
Die TK verlangt für Urlaub im Ausland eine Bescheinigung des behandelnden Arztes und empfiehlt bei Urlaub im Inland, die Krankenkasse zu informieren, dies aber wg. der Erreichbarkeit.
Viele Grüße
Karl