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Schwerbehinderung

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 5 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert 03.07.2003 - 20:08 von Tom.

Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 234327

Hallo zusammen!
Ich habe eine dringende Frage: Wer kennt sich mit Anträgen auf Schwerbehinderung aus?
1997 wurde ich wegen Knoten und Morbus Basedow an der Schilddrüse operiert. 2 Jahre später wurde dann noch eine Radiojodtherapie durchgeführt, um die SD schließlich doch komplett zu entfernen (kein Krebs). Dabei geriet ich in eine tiefe Unterfunktion, aus der ich bis heute noch nicht ganz raus bin. 1 1/2 habe ich so gut wie gar nicht arbeiten können, seit einem Jahr kann ich wieder eine halbe Stelle (Lehrerin)ausführen. Damals habe ich auf Anraten der Schwerbehindertenvertretung einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, wobei mir trotz Widerspruch ein Schwerbehindertengrad von 20 Prozent zugesprochen wurde. Damals hatte ich einfach keine Kraft mehr, mich dagegen zu wehren und habe alles so hingenommen.
Um meine Arbeitsstelle nicht zu gefährden, soll ich nun einen neuen Antrag auf Schwerbehinderung stellen, um einen höhren Grad der Behinderung zu erreichen.
Hat jemand Erfahrungen, wie man so etwas am besten anstellt? Gibt es Anlaufstellen, die sich wirklich mit dieser Krankheit auskennen und einen in diesem Anliegen helfen?
Habe damals in diesem Forum gelesen, dass es Leute gibt, die teilweise bis zu 80 Prozent zugesprochen bekamen. Ich weiß allerdings nicht, ob dieses aufgrund der Krebserkrankung oder der Tatsache, dass „lediglich“ ein lebenswichtiges Organ (auch ohne Krebserkrankung) fehlt, erreicht wurde.
Wer kann mir helfen? Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Bis dahin,
Christa

Elis
pap. Sd-Ca, pT4, "tall cell"

Antwort auf: Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 262088

Hallo, Christa, ich bin leider aus Österreich und kann dir deshalb überhaupt nicht helfen – mir ist nicht bekannt, dass es in Ö eine vergleichbare Regelung gibt, aber was ich hier von den deutschen Betroffenen mitbekommen habe, ist, dass offenbar in der Regel eine 50% Behinderung, allerdings begrenzt auf 5 Jahre, im Fall von Schilddrüsenkrebs gewährt wird. Darüberhinausgehende Grade (ich kann mich eigentlich nicht daran erinnern, hier im Forum) sind wohl auf besonders schwerwiegende Op-Komplikationen oder schwerere Fälle (Lymphknotenbefall, Fernmetastasen) zurückzuführen.
Was mich aber bei deiner Schilderung etwas stutzig macht, ist, dass du deine Beschwerden allein auf die langdauernde Unterfunktion zurückführst – die aber müsste doch eigentlich in den Griff zu bekommen sein, durch Umstellung deines Hormonpräparats (falls du bisher nur ein Monopräparat genommen hast, Umstieg auf ein Kombipräparat) oder Änderung der Dosis. Warst du denn trotz deiner gravierenden Probleme noch nie bei einem Endokrinologen? (Hausärzte sind mit derartigen Problemen oft überfordert.) Leider kenne ich mich mit Basedow nicht aus, und weiß nicht, ob da irgendwelche besonderen Dinge bei der Hormoneinstellung zu berücksichtigen sind.

lg, Elis

AlbaLeitungsteam SHG Magdeburg pap. SD-Ca., foll. Variante, pT2, 2002

Antwort auf: Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 262089

Hallo Christa,
das Sozialgesetzbuch (oder wie das heißt) hat zusätzlich eine Liste mit den Empfehlungen über den Grad der Behinderung bei Krankheiten. Kann auch sein, daß es das Schwerbehindertengesetz heißt. Du kannst Dir von Deinem örtlichen Versorgungsamt oder jetzt manchmal auch Integrationsamt genannt eine Broschüre zuschicken lassen. Zur Schilddrüse steht da aber leider nur zu Krebs etwas drin. Danach bekommt man für „einfachen“ Krebs 5 Jahre lang 50 %, für solchen mit Lymphknotenbefall 80 %. Ich erinnere mich aber, daß hier im Forum schon mal jemand 100 % zugesprochen bekam. Die Regelung für den Verlust dieses Organs liegt offenbar im Ermessen der Ämter. Ich hab von einer Krebs-Betroffenen gehört, die von 80 % nach 5 Jahren trotz Widerspruch auf null runtergesetzt worden ist, andere behalten wenigstens 30 %. Mit 30 % kann man wohl so eine Art Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt stellen und wird nach Genehmigung genauso behandelt wie bei 50 %.
Ich würde es an Deiner Stelle auf jeden Fall versuchen und zwar mit Hilfe Deines Arztes, der bestimmt besser weiß, wie man den Antrag genau formulieren muß.
MfG Alba

Sabine V
foll. Ca 2001, M.Basedow

Antwort auf: Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 262090

Hallo CHrista!
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gibt es feste Richtsätze nach denen der Grad der Behinderung ausgesprochen wird. Eine solche Liste findest Du unter: http://www.symposion.com/MediChart/projekt2/index.htm

Wenn nun der Arzt, oder die behandelnden Ärzte etliches an Beschwerden zusamentragen rechnen sich die Beträge manchmal auf. Zum Besispiel orthopädische Probleme, die allein keine Behinderung darstellen würden, oder auch die Venenerkrankungen, die mit Stützstrumpftragen usw behandelt werden……es lohnt sich also etwas zu jammern, alle Ärzte anzugeben und dann zu hoffen. Ob die Prozentzahl etwas zum Kündigungsschutz aussagt weiß ich nur so, dass ab 50 % besonderer Schutz besteht, könnte aber auch schon vorher gelten.
Vielleicht hilft Dir das.

Liebe Grüße
Sabine V. 💡

Tom
Nutzer*In
onkocytäres Ca 3/2002

Antwort auf: Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 262091

Ich habe eine dringende Frage: Wer kennt sich mit Anträgen auf Schwerbehinderung aus?
[…]Damals habe ich auf Anraten der Schwerbehindertenvertretung einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, wobei mir trotz Widerspruch ein Schwerbehindertengrad von 20 Prozent zugesprochen wurde. Damals hatte ich einfach keine Kraft mehr, mich dagegen zu wehren und habe alles so hingenommen.
Um meine Arbeitsstelle nicht zu gefährden, soll ich nun einen neuen Antrag auf Schwerbehinderung stellen, um einen höhren Grad der Behinderung zu erreichen.
Hat jemand Erfahrungen, wie man so etwas am besten anstellt? Gibt es Anlaufstellen, die sich wirklich mit dieser Krankheit auskennen und einen in diesem Anliegen helfen?
Habe damals in diesem Forum gelesen, dass es Leute gibt, die teilweise bis zu 80 Prozent zugesprochen bekamen. Ich weiß allerdings nicht, ob dieses aufgrund der Krebserkrankung oder der Tatsache, dass „lediglich“ ein lebenswichtiges Organ (auch ohne Krebserkrankung) fehlt, erreicht wurde.[…]

Hallo Christa,

ich habe mal die medizinischen Richtlinien zur Beurteilung von Schwerbehinderungen auf meiner Hopmepage eingestellt, du findest sie unter (Achtung, das sind 3.6MB!): http://www.tsf.mynetcologne.de/sd/behinderung_und_ausweis.pdf

In den Richtlinien steht zu Schilddrüsenkrankheiten:

„Schilddrüsenkrankheiten
Die Beurteilung einer Schilddrüsenfunktionsstörung setzt
in der Regel – insbesondere in leichteren Fällen –voraus,dass
die Diagnose durch moderne Untersuchungsmethoden gesi-
chert ist. Schilddrüsenfunktionsstörungen (Überfunktion und Unter-
funktion [auch nach Schilddrüsenresektion ])sind gut behan-
delbar,so daß in der Regel anhaltende Beeinträchtigungen
nicht zu erwarten sind.Selten auftretende Organkomplikatio-
nen (z.B.Exophthalmus,Trachealstenose)sind gesondert zu
beurteilen.
Bei der nicht operativ behandelten Struma richtet sich der
GdB/MdE-Grad nach den funktionellen Auswirkungen.

Nach Entfernung eines malignen Schilddrü-
sentumors ist in den ersten fünf Jahren eine
Heilungsbewährung abzuwarten;
GdB/MdE-Grad während dieser Zeit nach Entfernung eines
papillären oder follikulärenTumors,ohne Lymphknotenbefall: 50%,
sonst:80%

Bedingt der nach der Entfernung verbliebe-
ne Organschaden einen GdB/MdE-Grad
von 50 oder mehr,ist der während der Hei-
lungsbewährung anzusetzende GdB/MdE-
Grad entsprechend höher zu bewerten.“

Danach ist es in jedem nicht-malignen Fall von Schilddrüsenerkrankungen in das Ermessen des beurteilenden Sachverständigen gestellt, welchen GdB er dir zuerkennt. Beraten kann dich vermutlich am besten dein behandelnder Arzt, eventuell kann man dir aber auch bei http://www.morbusbasedow.de/ noch besser weiterhelfen als wir hier.

Gruß, Tom

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