Hallo und guten Morgen Petra,
bzgl. der Schwerbehinderung ist es so, dass sich die Prozentzahlen, die für die jeweilige Erkrankung gerechnet werden, sich NICHT addieren. Selbst wenn eine neue Erkrankung dazu kommt wirkt sich das zumindest im Moment sicher nicht auf den GdB von 50 Prozent aus. Der Grad der Behinderung richtet sich IMMER nach der „schlimmsten“ bzw. schwerwiegendsten Erkrankung, die in Deinem Fall das SD – Ca ist wofür du letztendlich die 50 % Schwebi bekommen hast, die für 5 Jahre befristet sind.
Dennoch würde ich an Deiner Stelle die neue Erkrankung mitteilen und wenn vorhanden mit entspr. Befundberichten belegen, damit es regisitriert ist und mit in den Schwerbehindertenbescheid aufgenommen werden kann. Denn im Bescheid sollten ALLE Erkrankungen aufgeführt sein. Du bist ja auf der anderen Seite auch aufgefordert eine Veränderung (Verbesserung/Verschlechterung) mitzuteilen.
Sollte die neue Erkrankung natürlich so schwerwiegend sein, dass ein GdB von 50 Prozent nicht mehr gerechtfertigt bzw. zu niedrig angesetzt ist würdest Du einen neuen Bescheid erhalten und natürlichen einen neuen Ausweis.
Was die Befristung angeht wird ein Ausweis nur dann unbefristet ausgestellt, wenn davon ausgegangen wird dass sich in den folgenden Jahren KEINE Verbesserung des Gesundheitszustandes mehr ergibt.
Melde dem Versorgungsamt die neue Erkrankung auf jeden Fall indem Du einen sog. Verschlimmerungsantrag stellst. Damit kommt die Sache ins Rollen und Du wirst einen neuen Bescheid bekommen, in der die neue Krankheit mit aufgenommen ist und je nachdem wie schlimm sie ist würde sich dann auch der GdB erhöhen, wobei ich davon ausgehen, dass Du im Moment noch nicht über die 50 Prozent eingestuft wirst.
Viel Erfolg und einen schönen Gruß sendet Dir Martina