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Schwebi/Gehalt/Arbeitgeber

Mel1980
pap. SD-Ca pT1a N1a (26/6) Mx

Schwebi/Gehalt/Arbeitgeber

| Beitrags-ID: 250034

Hallo ihr Lieben !

Ich habe mal wieder Fragen zum Schwebi.
Nicht wg des GdB, sondern eher, wie das mit dem Steuerfreibetrag z. B. läuft.
Hier steht, dass man sich dass auf der Sterkarte eintragen lassen kann, ja schön und gut.
Ich würde aber gerne wissen, wie z. B. dass bei GdB 80 ist mit steuerfreien 1060 € in jahr. Wären ja pro Monat 88,33 . Wie kann ich mir denn asurechen, was das Netto im Monat mehr wäre.
Einer sagte mal, ich müsse davon 25 rechen und davon noch KST und Soli abziehen und dann hätte ich das raus.
Ich habe schon LST Vereine angerufen, aber die wollen meine Unterlagen haben. Hallo, meine Steúer mache ich noch alleine zumal ich den Schwebi noch nicht habe.
Ist hier von euich vielleicht eine Steuerberater oder dort Fachangestellte
und kann mir dabei weiterhelfen.
Ich möchte dann nämlich auch weniger Stunden arbeiten, was aber mir finanziell nicht gut tut. Bin nicht verheiratet und habe somit keinen „Versorger“.

Wann habt ihr eurem Chef gesagt, dass ihr einen Schwebi bekommt ?
Sollte ich das jetzt schon tun ?
Hat eurer Ched das mit den 5 Tagen mehr URlaub aktzeptiiert ?

Ich weiß aus meinem Umfeld, dass Arbeitgeber eine saftige Prämie vom wem auch immer erhalten, wenn sie „Behinderte“ einstellen.

Wie ist das in meinem Fall ? Ich arbeite schon länger auf meienr Stelle. Bekommt mein Chef dann auch so Behindertenzuschüsse ???

Freue mich auf rege Antworten.

MfG

Mel

su
pap. SD-CA 2008 pT2 N0M0

Antwort auf: Schwebi/Gehalt/Arbeitgeber

| Beitrags-ID: 345480

Hi Mel,

im Internet gibt es Brutto-Netto-Rechner, dort kannst du dir ausrechnen, wieviel Geld du rausbekommst bei welchem Lohn, Steuerfreibetrag, Steuerklasse etc. Dort kannst du auch ausrechnen, was bei einem veränderten Lohn durch z.B. Arbeitszeitreduzierung für dich bleibt.

Ich habe auf Arbeit bescheid gegeben, daß ich schwerbehindert bin, als ich den Bescheid bekommen habe. Nicht vorher. Der Mehrurlaub wurde mir dann sofort gewährt.

Meines Wissens müssen Betriebe ab einer bestimmten Größe Strafen zahlen, wenn sie nicht ausreichend Schwerbehinderte beschäftigen. Mehr weiss ich dazu allerdings nicht.

Gruß
Susanne

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Antwort auf: Schwebi/Gehalt/Arbeitgeber

| Beitrags-ID: 345481

Hallo,

was das netto im Monat mehr ist, hängt ganz davon ab, wieviel Einkommen Du zu versteuern hast. Je höher das ist, und damit je höher Dein Steuersatz ist, desto mehr bleibt am Ende übrig. Insofern ist es tatsächlich so, dass man ohne die unterlagen schlecht was dazu sagen kann.

Wenn Du den Freibetrag eintragen lassen willst und das Geld somit schon bei den regelmäßigen Gehaltszahlungen haben willst, kommst Du nicht drumrum, es Deinem Chef zu sagen, sonst kann er den verminderten Abzug nicht berücksichtigen. Alternativ kannst Du es auch bei der Einkommsteuererklärung erst geltend machen und bekommst es erstattet, dann muss der Chef nicht unbedingt was davon wissen.

Die Urlaubstage bekommst Du natürlich auch nur, wenn der AG Bescheid weiß. Und die Urlaubstage muss er akzeptieren.

Nein, er bekommt keine besonderen Zuschüsse, die bekäme er nur, wenn er einen Arbeitslosen (in der Regel nur einen Langzeitarbeitslosen) Schwerbehinderten einstellt. Allerdings, kann er ggf. einen teilweisen Ausgleich beantragen, wenn sich durch die Schwerbhinderung eine mehr als 30%ige Leistungseinbuße des Arbeitnehmers ergibt. Falls wegen der Schwerbehinderung besondere Dinge am Arbeitsplatz verändeert werden müssen oder besondere Ausstattungen angeschafft werden müssen, kann man dafür auch Zuschüsse beantragen.

Viele Grüße
karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Mel1980
pap. SD-Ca pT1a N1a (26/6) Mx

Antwort auf: Schwebi/Gehalt/Arbeitgeber

| Beitrags-ID: 345482

Hallo !

Danke für eure Antworten.



@Susanne
: Diese Gehaltsrechner kenne ich. In der Spalte Steuerfreibetrag kann man ja auch was eingeben. Ist Freibetrag = Freibetrag ? Egal ob wg Kind, Gdb oder was anderes ?
Mit der Strafe bei mir ist nicht, weil inklusive Chef wir nur 14 sind. Denke das ist zu wenig.



@Karl
: Kann ich das im Internet in Steuertabellen nachlesen ? Oder gar ausrechnen ? Ich bin bis jetzt noch nicht auf eine solche gestoßen.
Hast du eine Idee wie ich das selber ausrechen kann ? Ich hab leider davon nur wenig Ahnung.
Ich will den „Minibetrag“ mir eher monatlich mit dem Gehalt auszahlen lassen, weil ich nicht 1 Jahr drauf warten will und ich vielleicht beider Erklärung nicht mehr alles nachvollziehen kann.
Ich werde meinem Chef dass sagen, nur dauert der Bescheid lt. Info 2-3 Monate. Weiß ja noch nicht, wieviel GdB es werden.
Soll ich jetzt schon mal was sagen oder erst, wenn ich den Schwebi in den Händen halte.
Gilt der komplette Betrag dann für ein Jahr egal in welchen Monat ich den erhalte oder wird das anteilig rausgerechnet ???
Na, ich werde mich mal mit ihm zusammensetzen, weil ich Stunden reduzieren will. Vielleicht kommt er mir ja irgendwie entgegen, weil ich es mir finanziell nicht leisten kann, ein vermindertes Gehalt zu beziehen.

Schönen Tag

Mel

Anonym
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