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behindertengrad bitte um hilfe?!?!?

behindertengrad bitte um hilfe?!?!?

| Beitrags-ID: 252305

hallo.. mir wurde die komplette sd entfernt + 2 lymphknoten… wegen eines fokulärem kalzinom oder wie das heisst ^^ die lymphknoten waren aber nicht befallen zum glück.. mein rechtes stimmband ist gelähmt kann also nur leise sprechen und bekomme schlechter luft besonders wenn ich treppen steige oder versuche lauter zu sprechen… ich hör mich an wie der pate! und das versorgungsamt gewährte mir 50 % ohne zeichen… nun meine frage… ist das angemessen? ich komme nämlich aus bremerhaven und der schein wurde in bremen ausgestellt und als ich dann mit dem versorgungsamt im bremen telefoniert hatte, sagten die mir ich sollte das aufjefenfall noch mal mit der stimmbanlähmung einreichen da das khs es nicht erwähnt hatte.. so dann bin ich hier in bremerhaven zum versorgungsamt gegangen und sagte das der unfreundlichen dame und sie tat das sowas von ab und sagte nö gibts nur 50% nun ja jetzt hörte ich von nen bekannten das ich falsch informiert wurde! daher bräuchte ich mal euren rat. vielen dank freunde :)

lg
valentino

Urmel

Antwort auf: behindertengrad bitte um hilfe?!?!?

| Beitrags-ID: 355451

Hallo Valentino,
nachfolgend ein Auszug aus den versorgungsmedizinischen Richtlinien:

15.6 Schilddrüsenkrankheiten
Schilddrüsenfunktionsstörungen sind gut behandelbar, so dass in der Regel anhaltende Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Selten auftretende Organkomplikationen (z.B. Exophthalmus, Trachealstenose) sind gesondert zu beurteilen. Bei der nicht operativ behandelten Struma richtet sich der GdS nach den funktionellen Auswirkungen.

Nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit
nach Entfernung eines papillären oder follikulären Tumors, ohne Lymphknotenbefall 50
sonst 80

Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschaden einen GdS von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechend höher zu bewerten.

Bei Stimmbandlähmung gilt nachfolgendes:

7.10 Funktionelle und organische Stimmstörungen (z.B. Stimmbandlähmung)
mit geringer belastungsabhängiger Heiserkeit 0 – 10
mit dauernder Heiserkeit 20 – 30
nur Flüsterstimme 40
mit völliger Stimmlosigkeit 50

Du kannst dies nachlesen: http://vmg.vsbinfo.de/b/7.htm#7.1

Hierbei ist zu beachten, dass die GdB*s nicht zusammengezählt werden sondern nach einem „Schlüssel“ und unter Berücksichtigung der gegenseitigen Beeinflussung der einzelnen Behinderungen berücksichtigt werden. Ist ziemlich schwierig nachzuvollziehen.

Hinsichtlich der von dir geschilderten Atembehinderung könnte evtl. auch noch ein GdB dazukommen.

Falls die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, würde ich dir empfehlen, auf jeden Fall Widerspruch einzulegen, ansonsten einen schriftlichen Antrag auf Erhöhung des GdB zu stellen. Auf jeden Fall solltest du dich nicht durch eine unfreundliche Dame abspeisen lassen.

Die 50 % gibt es grds. bei einem follikulären oder papillären Ca ohne Metastasen. Hierbei wird die sogenannte Heilungsbewährung als Grundlage genommen. Es wird hier immer der „Regelfall“ zugrunde gelegt. Ich selbst habe 50 % und keine zusätzlichen Einschränkungen wie Stimmbandlähmung etc.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen

Gruß
Urmel

Antwort auf: behindertengrad bitte um hilfe?!?!?

| Beitrags-ID: 355452

danke urmel

Urmel

Antwort auf: behindertengrad bitte um hilfe?!?!?

| Beitrags-ID: 355453

Hallo Valentino,

ich weiß nicht, wie dein Verfahren ausgegangen ist, oder ob es noch anhängig ist. Auf jeden Fall noch ein L Urteil, welches sich genau mit deiner Problematik befasst.

Urteil vom 30. September 2009 • Az. B 9 SB 4/08 R

Wenn du die Daten ins Internet eingibst, kannst Du das Urteil nachlesen und dich in deinem Verfahren darauf berufen.

Gruß
Urmel

Antwort auf: behindertengrad bitte um hilfe?!?!?

| Beitrags-ID: 355454

ich steig da nicht ganz durch… ich habe jetzt 50 und mein stimmband rechts ist immer noch gelähmt aber meine stimme ist dank mein linkes stimmband deutlich… es sei denn ich überanstrenge mich dann ist sie teilweise heiser… und mein hno meinte wenn es in 3 monaten immer noch so ist wird er versuchen mein grad zu erhöhen weil es mir zu stehen würde.. stimme hin oder her, alleine schon das du nicht mehr so belastbar bist und bei größerer anstrengung nach luft schnapst.. da finde ich sollte es schon erhöht werden… weil nach 5 jahren ohne rückfall nehmen sie dir die 50 weg!

Urmel

Antwort auf: behindertengrad bitte um hilfe?!?!?

| Beitrags-ID: 355455

Hallo Valentino,

das ist auch etwas schwierig mit dem GdB. Grundsätzlich wird der GdB immer – egal bei weilcher Erkrankung – daran bemessen, welche Einschränkungen man z.B. durch den Verlust eines Armes bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft hat.

Eine Ausnahme davon ist die sog. Heilungsbewährung bei Krebserkrankungen. Hier wird pauschal ein GdB für die gesamten Einschränkungen angenommen, egal wie hoch die tatsächliche Einschränkung für den einzelnen ist. Bei den in der Verordnung über die Zuerkennung des GdB festgelegten Prozentsätzen sind aber nur die „im Regelfall entstehenden“ Einschränkungen berücksichtigt.

Da eine Stimmbandlähmung wie in dem og. Urteil ausgeführt zu einer möglichen Komplikation und nicht zu den „regelmäßigen“ Folgen einer Ca Entfernung an der Schilddrüse gehört, ist diese Behinderung gesondert zu bewerten.

Da die GdB’s nicht zusammengezählt werden, kommt es dann noch darauf an, welcher Gesamt GdB gebildet wird.

Ich hoffe, ich konnte die schwierige Materie einigermaßen verständlich rüberbringen.

In deinem Fall würde ich auf jeden Fall – wenn die Probleme nicht bald besser werden – wie von deinem Arzt vorgeschlagen, einen Antrag auf Höherbewertung stellen.

Gruß
Urmel

Antwort auf: behindertengrad bitte um hilfe?!?!?

| Beitrags-ID: 355456

Lieber Valentino,

am Einfachsten ist es, du reichst einen Antrag auf Neufeststellung ein und führst die Stimmbandlähmung dann mit auf.

Bei der Neufeststellung musst du alles wieder mit aufführen, also dein Krebs + die Recurrensparese.

Viel Erfolg!
Viele Grüße,
Dieter

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