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Arzt-Patienten-Gespräch (Symposium) 28.3.2014 in Hannover

Arzt-Patienten-Gespräch (Symposium) 28.3.2014 in Hannover

| Beitrags-ID: 253165

Dieses Thema ist eine Ankündigung für den folgenden Termin: Arzt-Patienten-Gespräch (Symposium) 28.3.2014 in Hannover.
Mit einem Klick auf den Terminnamen kommst du zum Termin im entsprechenden Gruppenkalender und kannst z.B. eine ICS-Datei herunterladen.

Update 3.7.2014

Hallo,

unser Bundesverband veranstaltet auf der Jahrestagung der Nuklearmediziner in Hannover

ein

Arzt-Patienten-Symposium:

Arzt-Patienten-Gespräch
Arzt und Patient – Besserwisser oder Partner?
Wer weiß besser, was gut für den Patienten ist?

Programm

  • Moderation Univ.-Prof. Dr. Dr. Otmar Schober, Münster

    Input-Referate

  • Dr. Johannes Wimmer, Hamburg
  • Michaela Gallardo-Brückner, Psychoonkologie, Potsdam
  • Tvista06 für der Projektgruppe: Arzt-Patienten-Gespräch unseres Bundesverbands Schilddrüsenkrebs – Ohne Schilddrüse leben e.V. sowie SHG Schilddrüsenerkrankungen Bremen.

    Vorstellung des Entwurfs des Merkblatts:


    Arzt-Patienten-Gespräch

    weitere Diskussions-Teilnehmer auf dem Podium:

  • Prof. Bockisch, Nuklearmedizinische Klinik, Uni Essen
  • PD Dr. Verburg, Nuklearmedizinische Klinik, Uni Aachen
  • Jan de Vries, Bundesvorsitzender des Bundesverbands Schilddrüsenkrebs – Ohne Schilddrüse leben e.V.

Siehe Vereins-Forum Projekt: Arzt-Gespräch

Termin:
Freitag den 28.3.2014, in der Zeit von 16:00-17:20

Ort:
Hannover Congress Centrum
Konferenzraum 8/10
Theodor-Heuss-Platz 1-3
30175 Hannover

Wir freuen uns auf zahlreiche TeilnehmerInnen

Viele Grüße
Harald

Antwort auf: Arzt-Patienten-Gespräch (Symposium) 28.3.2014 in Hannover

| Beitrags-ID: 358647

Update: 3.7.2014
Bericht aus dem Offline Nr. 12; Juli 2014


Arzt-Patienten-Gespräch
Merkblatt in einem Arzt-Patienten-Symposium auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN) vorgestellt

Auf dem 14. bundesweiten Treffen, in Wiesbaden, im Herbst 2013, hatten wir uns in einem Workshop „SD-Krebs-Café“ mit der Frage: „Wie kann ich auf Augenhöhe mit Ärzten kommunizieren?“ beschäftigt.

Diese Ergebnisse aus dem Workshop wurden von Mitgliedern unseres Bundesverbandes weiterentwickelt mit dem Ziel, uns Patienten so zu befähigen, dass wir mit unseren Ärzten zu einer gemeinsamen Risikoabwägung und einer partnerschaftlichen Entscheidung über den weiteren Einsatz von diagnostischen Methoden und Therapien kommen.

In dem von uns erstellten Merkblatt für Schilddrüsenkrebspatienten „Arzt-Patienten-Gespräch“ geben wir unseren Mitpatienten allgemeine Hinweise zur richtigen Einstellung für das Gespräch, zur Vor- und Nachbereitung als auch für während des Gesprächs (z. B. Fragen aufschreiben und mit zum Gespräch nehmen, …). Ferner haben wir eine Auswahl von speziellen Fragen zur Therapie und Nachsorge des Schilddrüsenkarzinoms zusammengestellt, welche die Patienten dem Arzt stellen können, soweit diese auf sie zutreffen, u. a.: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem Anstieg/bei dieser Höhe des Tumormarkers ein Rezidiv vorliegt? (Siehe auch Beitrag zum hoch-sensitiven TG-Wert auf dieser Seite); Ab welchem Zeitpunkt macht es Sinn Lungenmetastasen zu behandeln?; Wie kann ich mit der psychischen Belastung des „Abwartens“, bis der Krebs weiter wächst, für mich umgehen?

Auf der Jahrestagung der DGN, in Hannover, am 28.3.2014, hat Anne Christoph, von der SHG Bremen, dieses Merkblatt auf einem Arzt-Patienten-Symposium vorgestellt. Die Veranstaltung wurde von Professor Schober, Münster, moderiert. Auf dem Podium waren u. a. die Nuklearmediziner Professor Bockisch, Essen, und PD Dr. Verburg, Aachen. Podium und Publikum begrüßten fast einhellig die einzelnen Vorschläge zur Verbesserung des Arzt-Patienten-Gesprächs in unserem Merkblatt.

Ein Ziel unseres Bundesverbandes ist die Kooperation zwischen Patienten, Ärzten, Therapeuten und Kliniken zu verbessern. Bereits im Jahr 2009 haben wir uns in Würzburg auf einem interdisziplinären Arzt-Patienten-Workshop mit Fachärzten aus den verschiedenen Disziplinen zusammengesetzt und die Probleme in der Nachbehandlung und Nachsorge des differenzierten Schilddrüsenkarzinoms erörtert und Verbesserungsvorschläge diskutiert. Ein Ergebnis dieses Workshop ist unsere Broschüre für Ärzte aus Chirurgie, Nuklearmedizin und Endokrinologie: „Sachgerechte Patientenaufklärung„, die inzwischen schon das 4. Mal aufgelegt wurde.

Vieles hat sich in den letzten Jahren bei der Aufklärung der Patienten verbessert. Diesen, unseren, Ärzten gilt unser besonderer Dank.

Leider erreichen uns aber immer noch Berichte von Patienten, bei denen die Aufklärung über die nächsten Behandlungsschritte oder alternative Therapieoptionen (z. B. Schilddrüsenunterfunktion vs. rhTSH zur Vorbereitung einer Radiojodtherapie) nur rudimentär oder gar nicht erfolgte.

Mit der Broschüre „Sachgerechte Patientenaufklärung“ für Ärzte und dem 6-seitigen Merkblatt „Arzt-Patienten-Gespräch“ für Patienten hoffen wir wichtige Materialien anzubieten, um die Patientenaufklärung – im Sinne einer partnerschaftlichen Entscheidung über die weiteren Schritte in der Therapie und Nachsorge – zu verbessern.

Broschüre und Merkblatt werden durch unsere Bundesgeschäftsstelle versandt.

Das Merkblatt und das Arzt-Patienten-Symposium wurden nach §20c SGB V durch den AOK – Bundesverband (kassenindividuelle Förderung) gefördert. Die Räumlichkeiten wurden uns dankenswerter Weise durch die DGN zur Verfügung gestellt. (HR)

§ 630e BGB: Aufklärungspflichten

(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.

Hinweis: Anders als bei Behandlungsfehlern muss bei Verletzung der Aufklärungspflichten, der Arzt vor Gericht nachweisen, dass eine vollständige Aufklärung stattfand (siehe Ratgeber für Patientenrechte, herausgegeben durch das Bundesministerium für Gesundheit 2013; S. 56; Thema: Ratgeber für Patientenrechte (Hrsg. BMG, 2013) ).

Viele Grüße
Harald

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