Hallo,
zur linik kann ich nichts sagen, aber zum Widerspruch im Eilverfahren. Der geht, jedenfalls gin er bei mir vor ca. 3,5 Jahren. Mein Antrag war relativ spät eingegangen, weil ich davon ausging, dass die Reha spätestens 1 jahr nach Abschluss der Erstbehandlung beantragt werden müsste, wobei ich zeimlich gut in der zeit gelegen hätte. Man meinte aber, das sich der Termin auf den Beginn der Erstbehandlung, also die OP bezöge und es nicht um die Antragstellung sondern den Antritt der Reha ginge.
Man genehmigte mir eine Reha imm Eilverfahren, das diesen Termin noch eingehalten hätte, abr nicht in meiner Wunschklinik und zu einem für mich sehr ungünstigen Termin. Ich hatte im Vorfeld schon einen für mich günstigen Termin in meiner Wunschklinik gesichert und zugesagt bekommen. Nach einem (unter anderem medizinisch begründeten) Widerspruch und zwei leider etwas nervigen Telefonaten, wurde die dann von der DRV wie von mir gewünscht genehmigt.
Es lohnt sich meist schon Widerspruch einzulegen. Die Kostenträger versuchen versändlicherweise in der Regel zunächst die für sie günstigste Variante durchzusetzen, die sich nicht immer mit den Wünschen und/oder Bedürfnissen der Patienten deckt.
Viele Grüße
karl