Hallo,
aus einer Pressmitteilung der BAG-Selbsthilfe:
Düsseldorf, 19.12.2015. Das Vorhaben der Bunderegierung, mit der Novellierung des Versorgungsstärkungsgesetzes eine Vielzahl von Veränderungen im Bereich der gesundheitlichen Versorgung auf den Weg zu bringen, muss vordergründig positiv bewertet werden. Allerdings wirft das neue Gesetz aus Sicht der Patientinnen und Patienten neben einigen Lichtblicken auch Schatten, die an einem tatsächlichen Zusatznutzen für die Versorgung zweifeln lassen. Hier ist aus Sicht der BAG SELBSTHILFE Nachbesserung dringend notwendig.
„Bisher gab es beispielsweise für alle Versicherten ohne jeden Zweifel die Möglichkeit, sich eine Zweitmeinung bzgl. der Diagnose und der Behandlung einzuholen. Nun steht im Gesetzentwurf, dass es das Recht auf Zweitmeinung vor bestimmten planbaren Eingriffen gibt. Die Frage ist: Was gilt dann in allen übrigen Fällen? Ein noch zu schaffender Katalog von planbaren Leistungen könnte das Risiko in sich bergen, dass das Recht auf eine Zweitmeinung bei allen anderen Leistungen verweigert wird; langwierige Rechtsstreitigkeiten wären die Folge. Aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE muss es ein uneingeschränktes Recht auf eine Zweitmeinung geben. Gleiches gilt bei der Wahl der Behandlungsmethode.“, betont Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. „Dies muss klarstellend im Gesetz aufgenommen werden.“, so Danner weiter. ….
Vollständige Pressemitteilung der BAG-Selbsthilfe: Word-Doc
Viele Grüße
Harald