Hallo,
unser Bundesvorstand und Mitglieder-Beirat hat beschlossen:
Unser Bundesverband zahlt zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements Ehrenamts- bzw. Übungsleiterpauschalen auch für Online-Sitzungen wie folgt:
- Für die Teilnahme an einer eintägigen Online-Sitzung, z.B. des Vorstands-Beirats oder einer AG, 40 Euro Ehrenamtspauschale.
- Für die Teilnahme an einer ein- bis zweistündigen Online-Sitzung, z.B. des Vorstands-Beirats oder einer AG, 10 Euro – Ehrenamtspauschale. Für die Moderation und Dokumentation (Protokoll) gibt es stattdessen 20 Euro Übungsleiterpauschale bzw. Ehrenamtspauschale. Die Abrechnung kann nach 3 Sitzungen erfolgen und zum Ende des Jahres.
- Für die Moderation einer regionalen Online Selbsthilfe-Gruppen gelten die selben Regeln wie für regionale Treffen vor Ort.
Regeln für die regionalen Treffen
Vorstands-Beschluss 24.09.2017:
Der Bundesverband zahlt an die Leiter*innen der SHG eine finanzielle Unterstützung für Treffen. Die Leiter*innen der SHG bekommen pro Treffen eine Pauschale in Höhe von 30,00 €, gedeckelt auf maximal viermal (max. 120,00 €) pro Jahr und SHG. Die Bedingungen sind die folgenden:
- Anspruch hat der*die das Treffen durchführende Gruppenleiter*in oder der*die Stellvertretende Gruppenleiter*in.
- Die Treffen sind im Forum – bis spätestens 14 Tage vor Stattfinden – bekannt zu geben.
- Die Treffen müssen durchgeführt worden sein.
- Die Auszahlung erfolgt auf formlosen, schriftlichen Antrag.
- Die Antragstellung erfolgt jährlich zum Jahresende bis spätestens 31.12. eines jeden Jahres, hiernach erlischt der Anspruch auf Zahlung.
Formulare und Merkblätter werden demnächst aktualisiert.
Viele Grüße
Harald