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Kostenträger AHB (Frühreha)

StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Kostenträger AHB (Frühreha)

| Beitrags-ID: 256332

Hallo zusammen,

ich möchte Euch über einen Sachverhalt informieren, der mir letztes Jahr passiert ist, den ich jetzt aber erst in den Folgen realisiert habe.

Nach meiner HWS-OP wurde durch den Sozialdienst der Uniklinik Essen eine AHB organisiert. Der sollte in der Mediclin Rhein-Ruhr Klinik in Essen-Kettwig stattfinden. Die Maßnahme wurde bei der Krankenkasse beantragt und bewilligt.

Dann ist aber die Reha-Klinik von sich aus hingegangen und hat die Maßnahme über die Rentenversicherung laufen lassen. Allerdings nur 2 Wochen, da ich wegen eines Rückfalls erneut in der Uniklinik operiert werden musste. Mit der Einlieferung in die Uniklinik war auch die AHB beendet.

Jetzt habe ich Folgendes festgestellt.

1. Für die Zeit in der die Rentenversicherung Leistungsträger war, habe ich kein Krankengeld bekommen. bei der Rentenversicherung muss man dann selber Übergangsgeld beantragen. Die Rehaklinik kümmert sich darum aber nicht, das kann der Patient selber machen.

2. Für die Zeit in der die Rentenversicherung Leistungsträger war, muss für jeden Tag eine Beteiligungsgebühr von 10 Euro/Tag gezahlt werden. Die Beitragsbefreiung bei der Krankenkasse interessiert die Rentenversicherung nicht.

Warum die Rehaklinik plötzlich die Massnahme bei der Rentenversicherung abgerechnet hat, dafür habe ich bis heute keine Erklärung.

Ich habe jetzt in den Unterlagen den Antrag auf Übergangsgeld gefunden. Den werde ich jetzt nachstellen, nachdem man mir in bei der Krankenkasse gesagt hat, das man 4 Jahre Anspruch auf Sozialleistungen hat. Bin aber mal gespannt, ob die mir rückwirkend die Selbstbeteilung für die Zeit noch vom Übergangsgeld abziehen. In der Rehaklinik habe ich diese jedenfalls nicht gezahlt.

Also Vorsicht, je nach dem, wer Leistungsträger für eine AHB/Reha ist.

Viele Grüße
Stefan

Urmel

Antwort auf: Kostenträger AHB (Frühreha)

| Beitrags-ID: 373141

Hallo Stefan,

die Zuständigkeit des jeweiligen Reha-Trägers ergibt sich aus folgender Abgrenzung:

– ist das Hauptziel der AHB die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist (bei Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen) der Rentenversicherungsträger zuständig

– ist das Hauptziel der AHB die Wiedererlangung der Gesundheit ist die Krankenkasse zuständig.

Aus dieser Abgrenzung ergibt sich in den meisten Fällen die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers bei erwerbstätigen Personen. Die Krankenversicherung ist überwiegend für nicht erwerbstätige Personen und für Personen, die die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen zuständig.

Eine etwas anders gelagerte Abgrenzung/Zuständigkeit gibt es teilweise bei speziellen onkologischen AHB’s.

Gruß
Urmel

StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Antwort auf: Kostenträger AHB (Frühreha)

| Beitrags-ID: 373142

Hallo Urmel,

das kann ich irgendwie in meinem Fall nicht nachvollziehen. Die AHB war bei der KK beantragt und genehmigt.
Die Rehaklinik hat eigenmächtig auf die Rentenversicherung umgestellt. Und ich weiss das die mir dann nach der ersten Woche gesagt haben, das sie wieder auf die KK als Leistungsträger umstellen wollten.

Dann bin ich allerdings wegen Komplikationen wieder zurück in die Uniklinik gekommen.

Nach 4 Wochen war ich dann wieder in der Rehaklinik und da lief alles direkt über die KK.
Während der 2 Aufenthalte war ich die selbe Person mit den selben Beschwerden. Hat sich deshalb mein Ziel Gesundheit/Arbeitsfähigkeit geändert?

Viele Grüße
Stefan

Antwort auf: Kostenträger AHB (Frühreha)

| Beitrags-ID: 373143

Hallo Stefan,
in den meisten Bundesländern werden Anträge auf Reha und Ahb zunächst an die Krankenkassen gestellt. Diese sind verpflichtet(!) zu prüfen, ob ein anderer Kostenträger infrage kommt und müssen den Antrag entsprechend weiterleiten. Dabei kann es vorkommen, das beide Kostenträger glauben, nicht zuständig zu sein und sich den Ball gegenseitig zuspielen.

Viele Grüße Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Antwort auf: Kostenträger AHB (Frühreha)

| Beitrags-ID: 373144

Hallo Karl,

bei mir wurde die AHB von der Uniklinik bei der KK beantragt. Und bevor ich in die Rehaklinik bekommen bin, lag auch die Bestätigung der Kostenübernahme der KK vor.

Mein Posting sollte aber sagen, das man nicht automatisch weiter Unterhalt (hier Überbrückungsgeld) bekommt, wenn man die Rentenversicherung als Leistungsträger hat. Bei der KK wäre das Krankengeld weiter gezahlt worden.
Ich habe das erst gemerkt als mir die KK die Jahresmeldung an die Rentenversicherung zugesandt hat. Da hatte ich plötzlich eine Lücke im Krankengeldbezug. Von der KK habe ich dann erst erfahren das ich in dem Zeitpunkt über die Rentenversicherung gelaufen bin. Ich habe dann bei der RV in Berlin angerufen und gefragt, warum ich kein Geld für die Zeit bekommen habe. Antwort: es wurde kein Übergangsgeld beantragt.
Fazit: bei Leistungsträger KK wird das Krankengeld weiter gezahlt, bei Leistungsträger RV muss man das selber beantragen.

Weiterer Nachteil wenn die RV Leistungsträger ist, das die Zuzahlungsbefreiung der KK die RV nicht interessiert und man dann wieder für jeden Tag 10€ zuzahlen muss.

Viele Grüße
Stefan

Anonym
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