Hallo,
wie ist der „offizielle“ Charakter als „Leitlinie“ zu beurteilen. Ich fand bei Lesen ganz am Anfang den folgenden Hinweis
Diese Leitlinie wurde ausschließlich zum internen Gebrauch innerhalb der Medizinischen Klinik und Poliklinik III des Klinikums der Universität München entwickelt.
Inwieweit, können aus dieser Leitlinie Schlüsse auf Handlungsempfehlungen auch für andere Kliniken gezogen werden. Bzw. wie weit könnte ich als Patiente auf diese „leitlinie“ verweisen?
Ich habe insgesamt ein wenig Probleme mit diversen Leitlinien.
Ich hatte eine Diskussion bzgl. Behandlung von Kindern/Jugendlichen wofür es wie für die Erwachsenen keine interdisziplinäre Leitllinie gibt, wohl aber eine S1-LL (von 2013) der DGN für RJT/RJD bei Kindern und Jugendlichen, die aber erstens sehr knapp gehalten ist und sich zweitens eher wie eine Handlungsempfehlung liest und als Verfahrensanweisung bezeichnet wird. (die fehlt übrigens bei unseren LL-Links, wie auch die S1 zur RJT/RJD für Erwachsene). Auf die wird in Marburg wohl stark abgehoben unter gleichzetiger Kritik der ATA-LLen.
Viele Grüße
Karl
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