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Bitte um Rat: Vorstellungsgespräch und Behindertenstatus?

Bitte um Rat: Vorstellungsgespräch und Behindertenstatus?

| Beitrags-ID: 258232

Hallo Zusammen,

es ist eine halbe Ewigkeit her, dass ich hier zum letzten mal geschrieben habe. Die RJD eineinhalb Jahre nach der Operation war unauffällig. Zwischenzeitlich war es mit der Hormondosierung schwierig, da zu niedrig und ich dadurch keine Energie. Die letzte Sono ein halbes Jahr nach der RJD und die Blutwerte sind aktuell im Normbereich. Dies nur vorweg.
Der eigentliche Grund warum ich hier schreibe, ist, weil ich euch um Rat bitten möchte, nicht medizinischer Art allerdings. Ich habe meine Arbeitsstelle verloren, mich beworben und jetzt eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen. Muss bzw. soll ich im Vorstellungsgespräch meinen Behindertenstatus erwähnen oder nicht? Wie würdet ihr es handhaben? Ich hätte noch eine zweite Frage. Da bei mir neue Arbeitsstelle (die ich ja leider mittlerweile wieder verloren habe) und Krebsdiagnose zusammengefallen sind, hatte ich keine Reha beantragt. Habe ich gute Chancen eine Reha bewilligt zu bekommen bzw. wie sind da eure Erfahrungen ?
Danke für Rückmeldung.
Viele Grüße
Marienkäfer

Antwort auf: Bitte um Rat: Vorstellungsgespräch und Behindertenstatus?

| Beitrags-ID: 381860

Lieber Marienkäfer,

habe ihr erlaubt deine Frage im Titel zu präzisieren und ins Form
Patientenrechte Schwerbehinderung zu verschieben.

Die Frage zur Reha vielleicht mit einem eigenen Thema stellen.

Viele Grüße
Harald

UrsulaF
Nutzer*In
pap. SD-CA

Antwort auf: Bitte um Rat: Vorstellungsgespräch und Behindertenstatus?

| Beitrags-ID: 381861

Lieber Marienkäfer, Du bist nicht verpflichtet, den Behindertenstatus anzugeben. Allerdings entfallen dann natürlich auch gewisse Vergünstigungen, wie z.b. Mehrurlaub.
Viele Grüße

Antwort auf: Bitte um Rat: Vorstellungsgespräch und Behindertenstatus?

| Beitrags-ID: 381862

Hallo Marienkäfer,

Die Schwebehinderung müsstest du nur dann angeben, wenn sie den Einsatz am konkreten Arbeitsplatz erheblich beeinträchtigen würde. Aber ich denke, dann hättest du dich auch nicht darauf beworben.
Ansonsten kannst du auch die Schwerbehinderung gar nicht oder erst später angeben, wenn du sicher bist, dass es dir keine Nachteile einbringt, z.B. nach der Probezeit. Den Steuerfreibetrag kannst du auch im Rahmen einer Einkommensteurerklärung geltend machen, ohne dass der Arbeitgeber davon erfahren muss. Auch der erweiterte Kündigungsschutz gilt ohne Information des AG, wenn der Schwebehindertenstatus unmittelbar nach einer Kündigung mitgeteilt wird. Lediglich für den Mehrurlaub ist die Information des AG unumgänglich.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Antwort auf: Bitte um Rat: Vorstellungsgespräch und Behindertenstatus?

| Beitrags-ID: 381863

Hallo Marienkäfer,

ich möchte Karls ausführlicher Antwort noch hinzufügen, dass es für dich auch vorteilhaft sein kann, die Schwerbehinderung anzugeben. Oft werden Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt, weil lt. Gesetz jeder Betrieb mit mehr als 20 Mitarbeitern 5% der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt haben muss. Anderenfalls muss er eine Schwerbehindertenabgabe zahlen.

Ein Konzern wie z.B. Volkswagen lacht darüber, aber für einen Kleinbetrieb ist das viel Geld: 125 bis 320 Euro pro unbesetztem Platz und Monat (!).

Das solltest du in deine Überlegungen einbeziehen.
Viele Grüße,
Dieter

Nicht die Krankheit bestimmt dein Leben, sondern Du selbst!

Mena
Papp. Sd-CA mit Metastasen, Hypopara

Antwort auf: Bitte um Rat: Vorstellungsgespräch und Behindertenstatus?

| Beitrags-ID: 381864

Hallo Marienkäfer,

bzgl. Schwerbehindertenstatus haben die anderen ja schon ausführlich geantwortet.
Ich war 2014 in einer ähnlichen Lage wie du. Am 31.01. hatte ich die letzte Nachuntersuchung und am 01.02. trat ich meine neue Arbeitsstelle an.
Als ich dann im Juni operiert wurde, wollten die im Krankenhaus mich auch gleich zur AHB schicken was ich aber abgelehnt hatte mit der Begründung ich bin in der Probezeit und wollte den Job nicht verlieren. Daraufhin war die Antwort : Kein Problem sie haben dafür 2 Jahre Zeit ihre Reha zu beantragen.

Ich hoffe das hilft dir weiter.

Viele Grüße

Dagmar

Antwort auf: Bitte um Rat: Vorstellungsgespräch und Behindertenstatus?

| Beitrags-ID: 381865

@Dagmar
Hallo Dagmar,
Vielen Dank für deine Antwort, die mir auf jeden Fall weiterhilft. Mittlerweile hab ich den Antrag vorliegen, aber noch nicht ausgefüllt. Das man zwei Jahre Zeit hat, wusste ich nicht. Da ich die Diagnose im Mai 2016 bekam, bin ich ja noch in dem „Zeitfenster“. Den Antrag werde ich auf jeden Fall stellen, wenn es mit der Arbeitsstelle klappt, was ich sehr hoffe, hab ich ja immer noch die Option zu verschieben.
Die vergangenen Wochen ist mir aber auch bewusst geworden, dass ich gar keine Zeit hatte, alles zu verarbeiten…vielleicht ist es jetzt an der Zeit…

Danke nochmal und viele Grüße
Marienkäfer

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