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AHB nach Radiojod Ganzkörper-Szintigraphie

Guido-1

AHB nach Radiojod Ganzkörper-Szintigraphie

| Beitrags-ID: 260655

Hallo zusammen, bei mir steht nach der ersten Radiojodtherapie nun eine Radiojod Ganzkörper-Szintigraphie an. Dafür muß ich stationär ins Krankenhaus. Wenn hiernach alles ok ist, würde ich annehmen, dass die primäre Behandlung dann beendet ist. Habe ich danach einen Anspruch auf eine AHB? Schönen Gruß, Guido

Hector
pap. SD-Ca. pT1a(m) N1

Antwort auf: AHB nach Radiojod Ganzkörper-Szintigraphie

| Beitrags-ID: 389516

Hallo Guido,

du hast die AHB doch bereits im Januar direkt nach der ersten RJT mit Hilfe des Arztes beantragt. Was ist aus dem Antrag und der AHB geworden ? Oder hattest du die AHB und möchtest jetzt eine Reha beantragen ? Ein wenig mehr Zusammenhänge würden helfen besser auf deine Frage einzugehen.

Grüße,
Hector

Guido-1

Antwort auf: AHB nach Radiojod Ganzkörper-Szintigraphie

| Beitrags-ID: 389517

Hallo Hector,

ja, ich habe im Februar eine AHB angetreten, diese war mehr oder weniger umsonst, weil ich zum einen einen heftige grippalen Infekt hatte, und 10 Tage flach lag und des weiteren die ganze Zeit unter Gicht-Anfällen litt. Die Sozialarbeiterin vor Ort sagte mir damals, das man nach jeder Radiojod Behandlung einen Anspruch auf eine AHB hat. Mir geht es immer noch nicht super, aber besser. Ich bin aktuell immer noch krank geschrieben, oft sehr schlapp, weiterhin in logopädischer Behandlung. Daher überlege ich aktuell, ob ich noch eine AHB machen könnte.

Gruß, Guido

Hector
pap. SD-Ca. pT1a(m) N1

Antwort auf: AHB nach Radiojod Ganzkörper-Szintigraphie

| Beitrags-ID: 389518

Hallo Guido,

danke, jetzt ist die Lage etwas klarer. Hätte es die erste AHB im Februar nicht gegeben, wäre es vermutlich kein Problem. Die Krux bei der Sache ist jedoch, dass du bereits eine AHB nach der Primärtherapie hattest und der anstehende stationäre Aufenthalt (Radiojod Ganzkörper-Szintigraphie) ein Diagnoseverfahren und keine Therapie darstellt. Aber wenn deine AHB offenbar ein Misserfolg war und die AHB Ziele somit nicht erfüllt wurden (das sollte aus dem Entlassungsbericht hervorgehen), könntest du versuchen über die Sozialarbeiterin einen neuen AHB Antrag zu stellen. Sollte das scheitern, kannst du später in Ruhe versuchen eine onkologische Rehabilitation (nicht als AHB) zu beantragen. Dazu findest du hier im Forum eine Menge Beiträge. Ich persönlich fand außerdem den offiziellen Leitfaden der Rentenversicherung sehr hilfreich:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rehabilitation_nach_tumorerkrankungen.html

Gute Besserung und viel Erfolg mit den Anträgen!

Grüße,
Hector

Anonym
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