Hector(aktives Vereinsmitglied) Anmeldung: 04.04.18 Beiträge: 112pap. SD-Ca. pT1a(m) N1 Berlin 30+ |
Beitrag:  (p178959)
Verfasst am: 12. Okt 2020, 12:10
Danke! sagen : Jan, Steffen69, Harald
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Hallo Monika,
die 5 zusätzlichen Urlaubstage im Jahr stünden dir zu, wenn du einen Schwerbehindertenausweis hättest. Da deine Diagnose so lange her ist, vermute ich, dass es nicht mehr relevant ist für dich, es sei denn du hast weitere gesundheitliche Einschränkungen, die dich für einen SB-Ausweis 'qualifizieren' würden. Dann kannst du überlegen einen Antrag zu stellen.
Hättest du im Jahr 2008 einen Ausweis beantragt, wäre er für den Zeitraum der Heilungsbewährung (~5 Jahren, also bis 2013) gültig gewesen.
Grüße,
Hector |
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