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FAQ:Verlängerung Schwerbehindertenausweis: Heilungsbewährung

JuergenT
pap. SD-Krebs 2000

FAQ:Verlängerung Schwerbehindertenausweis: Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 237732

Übersicht über die wichtigsten FAQ-Hilfe-Beiträge bei uns im Forum zum Thema Schwerbehinderung:

Hallo liebe Leute,

habe lange keinen Beitrag mehr geschrieben, dennoch möchte ich meine jüngsten Erfahrungen mit dem Versorgungsamt (NRW) zum Besten geben.

Ende 2005 ist mein auf fünf Jahre befristeter Schwerbehindertenausweis abgelaufen (80% wg. SD-Ca. mit Lympfknotenmetastasen). Ich habe mich also Ende letzten Jahres mit dem Thema Heilungsbewährung auseinandergesetzt, da nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten ist. Dabei bin ich auf folgenden Beitrag gestoßen:

Niederschrift über die Tagung der Sektion „Versorgungsmedizin“ des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) vom 26. März 2003:

Zu Punkt 2.3 – „Heilungsbewährung“ nach Radiojod-Therapie eines Schilddrüsenmalignoms

Von einem Beiratsmitglied war gefragt worden, ab wann bei einem Schilddrüsenkarzinom die „Heilungsbewährung“ beginne, wenn wegen szintigraphisch nachgewiesenem radiojodaufnehmenden Gewebe wiederholt Radiojodtherapien erforderlich waren.
Die Beiratsmitglieder stellten dazu fest, solange szintigraphisch radiojodaufnehmendes Gewebe bei Schilddrüsenkarzinom nachweisbar sei, nicht von einer Entfernung des Tumors ausgegangen werden könne.

siehe: http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/zeitung/2004_3.html#2.3

Ich interpretiere den Beitrag folgendermaßen:
Die Zeit der Heilungsbewährung (bei uns 5 Jahre) beginnt erst dann zu laufen, wenn vom SD-Ca. nichts mehr nachweisbar ist. Es darf also nach einer RJT auf dem Szintigramm nichts mehr zu erkennen sein UND der Tumormarker muss unterhalb der Nachweisgrenze liegen.

In meinem Fall ist seit über 4 Jahren nichts mehr auf den Szintigrammen zu sehen, aber mein Tumormarker ist immer noch leicht erhöht (um die 4 ng/ml). Meines Erachtens ist deshalb bei mir die Zeit der Heilungsbewährung noch gar nicht angefangen zu laufen. Das Versorgungsamt ist meiner Argumentation gefolgt und hat ohne Probleme den Ausweis verlängert und eine neuerliche Prüfung in 2 Jahren angesetzt.

Nun noch eine nützliche Besonderheit für alle aus NRW:
Auf meinem Bescheid von 2000 stand ein Zusatz, dass der Ausweis nicht nur beim Versorgungsamt, sondern auch beim Einwohnermeldeamt der Kommune verlängert werden kann. Das habe ich ausprobiert und war begeistert: Ich musste meinen Schwerbehindertenausweis vorlegen, auf einem Formular an das Versorgungsamt versichern, dass sich meine gesundheitliche Situation nicht wesentlich geändert hat und nach ca. 5 Minuiten war mein Ausweis ohne Diskussion für weitere 5 Jahre verlängert worden (80%)!
Liebe Grüße
Jürgen


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Taeggert
Nutzer*In
papilläres SD-Karzinom

Antwort auf: FAQ:Verlängerung Schwerbehindertenausweis: Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 278816

Hallo,

da daß für mich absolutes Neuland ist, würde mich gerne wissen ob einen art Leitfaden oder Internetseite zu diesem Thema gibt.

Weiterhin habe ich auch schon mal gehört, daß man sämtlich Quittung sammeln sollte. Warum?

Grüsse Täggert

Antwort auf: FAQ:Verlängerung Schwerbehindertenausweis: Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 278817

Hallöchen Täggert, 😉

Du kannst Deine Quittungen,wenn Du Deine 2% Eigenanteil überschritten hast,bei der Kasse einreichen. Was Du überher gezahlt hast,bekommst Du von Deiner Kasse erstattet und wirst für den Rst des Jahres von Zuzahlungen befreit! 😉
Und noch was…,wenn Du eine Chronische Erkrankung(z.B. Sd-Krebs) hast die schon 1 Jahr besteht und Du pro Quartal mind. 1x zum Arzt mußt einen Antrag bei der Kasse auf „chronische Erkrangung“ stellen! :D
Wenn dieser dann genehmigt ist,brauchst Du nur noch 1% statt 2% zahlen!! :D
Die Mühe lohnt sich also,Dein Geldbeutel freut sich….!!! :P :P

Gruß vom :angel: Engelchen

Antwort auf: FAQ:Verlängerung Schwerbehindertenausweis: Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 278818

Hallo, lieber JürgenT, herzliche Grüße von der verschneiten Insel Rügen an dich. Mit wirklich großem Interesse las ich heute deinen Beitrag zum Thema „Verlängerung Schwerbehindertenausweis“, welcher zwar schon ein Jahr alt ist (schreibe mal wieder!), aber hoffentlich heute noch gilt. Seit Donnerstag stehe ich dem Problem ziemlich hilflos gegenüber, denn das Stralsunder Versorgungsamt (M-V) teilte mir mit, dass ich michals „heilungsbewährt“ zu betrachten habe und somit meine 50% Schwerbehinderung verlieren soll. Gesundsei ist ja klasse und wenn man dazu mit fast 60 noch voll berufstätig ist, um so mehr, nur wollte ich mit 63 in die wohlverdiente Rente (nach dann 40 ununterbrochenen Berufsjahren), geht dann aber nicht mehr ohne Abschläge. Die Rente ist aber nicht mein primäres Problem, ich fühle mich heute, 5 Jahre nach meiner Doppel-OP nicht besser, schlicke die üblichen Tabletten, schlage mich mit den üblichen Begleiterscheinungen rum, also, was kann ich tun? Liebe Grüße von Witja2006

Antwort auf: FAQ:Verlängerung Schwerbehindertenausweis: Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 278819

Hallo engelchen, Hallo Täggert,
Ich habe letztes Jahr schon einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der AOK stellen wollen. Bin aber kläglich gescheitert. Zur Befreiung wird nämlich auch das Gehalt des Ehepartners mitangerechnet.
Und chronisch Krank, das wurde bei mir auch nicht anerkannt, obwohl die aber von meinem Ca`s wissen.
Es ist nicht so einfach. Vielleicht sind andere Krankenkassen großzügiger?

Liebe Grüsse
Birgit

ui,ui,ui…. hab jetzt erst gesehen, dass der Beitrag ja vom letzten Jahr ist.
;-)

Lebe bewusst und geniesse jeden Tag! :clap:

Antwort auf: FAQ:Verlängerung Schwerbehindertenausweis: Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 278820

Hallo Leute,
habe heute den Beitrag über Verlängerung Schwerbehindertenausweis nach Heilungsbewährung gelesen., da mich diese Problematik heute getroffen hat.
Ich bin 2002 an einem medullären Schilddrüsenkarzinom erkrankt (2x OP) und hatte bis 11/2007 GdB von 80%. Nun wurde durch das Versorgungsamt ein neues Feststellungsverfahren durchgeführt und der GdB soll auf 30 % herabgesetzt werden. Nach dieser Mitteilung bin ich erst mal am Boden gewesen. zumal mein Tumormaker (Normgrösse <10) in den ganzen Jahren zwischen 60 und 130 lag. Nun würde mich brennend interessieren, ob dieser Beitrag über die Heilungsbewährung auch auf das medulläre Schilddrüsenkarzinom zu trifft.

liebe Grüsse
Ev

Antwort auf: FAQ:Verlängerung Schwerbehindertenausweis: Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 278821

Hallo,
wie die Kasse hat dich nicht als Chronisch-krank eingestuft?
NImmst du SD-Tabletten auf Lebenszeit ein? Wenn ja, dann muss sie dich als Chronisch anerkennen. Weil eine Sache/ Krankheit die man auf dauer hat ist chronisch. Auch eine Lebenslange Tabletten einnahme! LAs es dir ansonsten von deinem Arzt schriftlich geben und setzt dich dann nochmal mit der Kasse in Verbindung. Wende dich sonst mal an deinen Arzt das er mit der Kasse redet. . Das wirkt manchmal schon wahre wunder.
Lg tatti

xIsax
pap. SD CA (re); Stimmbandlähmung links

Antwort auf: FAQ:Verlängerung Schwerbehindertenausweis: Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 278822

Das Thema ist zwar schon einges älter aber ich hab da eine Frage dazu.

Wie oben geschrieben heisst es 5 Jahre Heilunsgbewährung. Wer sichert uns denn zu, das wenn innerhalb von 5 Jahren nichts auffälliges ist, seis über den Tumormarker oder den Szintis, nach diesen 5 Jahren nichts mehr auftaucht?

Mir hält meine SD Ärztin immer vor, das ich sogar nochmals innerhalb diesen 5 Jahren zur RJD solle und im 5ten Jahr nochmals zu einen großen Check (PET usw..) nach Erlangen in die Klink soll. Da sie der Meinung ist, das trotz 2x RJT usw. weiterhin diese Zellen in z.B. den Lymphknöten schlummern können und die RJT das nicht feststellt.
Muss dazuschreiben, das meine Lymphknöten damals nicht entfernt worden sind und ich hatte ein aufgebrochenes pap. Karzinom mit Befall Lymphknöten. Den aktuellen TG Wert erfahr ich diese Woche noch.

Das selbe ist, auch wenns von seiten der Ärzte heisst eine einseitige Stimmbandlähmung ist kein große Sache (auf deutsch gesagt). Von meiner Seite aus, ist meine körperliche Leistung schon etwas herabgesunken. Da ich schon abundan merke wie mir die Luft wegbleibt.

Ist es dennoch möglich das man ein Teil von den Prozenten noch behält?

firiel

Antwort auf: FAQ:Verlängerung Schwerbehindertenausweis: Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 278823

Hallo,

für die Heilungsbewährung und somit die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises spielt nur der Gesundheitszustand nach 5 Jahren eine Rolle.
Die Tatsache, dass gerade Schilddrüsenkarzinome auch noch Jahre bis Jahrzehnte später wieder auftreten können, zählt zu diesem Zeitpunkt nichts, und somit auch keine Prozente.
Ist man also nach 5 Jahren tumorfrei und in Bild und Blut nichts nachzuweisen, gilt man offiziell als gesund und der Schwerbehindertenausweis verfällt. Bei Auftreten eines Rezidivs kann man ihn dann erneut beantragen.

Ist nach 5 Jahren wie oben beschrieben noch radioaktiv speicherndes Gewebe zu erkennen, müsste der Ausweis theoretisch verlängert werden.
Bezüglich einer Erhöhung des Tumormarkers (dem TG-Wert) gibt es hierzu m.E. noch kein Schriftstück. Dies liegt dann wohl im Ermessen des beurteilenden Arztes sowie des Sachbearbeiters.

Der Erfahrung nach, muss man „Glück“ mit seinem Sachbearbeiter beim Versorgungsamt haben, wo über eine Verlängerung entschieden wird. Hierzu findest du diverse Erfahrungsberichte im Forum Schwerbehinderung.

Auf jeden Fall lohnt es sich, einen Widerspruch einzulegen, falls der Antrag auf Verlängerung „pro forma“ abgelehnt wird.
Und positiv denken schadet sicher auch nicht, denn wie einige Beispiele zeigen, ist die Verlängerung in manchen Fällen auch schnell und umkompliziert gemacht.

Viel Erfolg und viele Grüße,
Johanna

__________
siehe auch:
FAQ: Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis? (mit Infos rund um die Schwerbehinderung)
Ratgeber: Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?
Resolution: Heilungsbewährung länger als 5 Jahre

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