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Antrag auf Schwerbehinderung (Hashimoto-Thyreoiditis)?

Antrag auf Schwerbehinderung (Hashimoto-Thyreoiditis)?

| Beitrags-ID: 241640

Hallo,
hallo kann mir jemand einen Rat geben. Bei mir wurde Hashimoto-Thyreoiditis mit Hypothyreose festgestellt. Mir wurde auch im Krankenhaus gesagt, dass mein eigenes Imumsystem die Schilddrüse zerstört hat und sie nie mehr funktionstüchtig wird, allso ist sie für immer defekt und es ist bei mir chronisch. Kann ich da einen Schwerbehindertenschein beantragen?

Im voraus besten Dank

Elfriede R

Antwort auf: Antrag auf Schwerbehinderung (Hashimoto-Thyreoiditis)?

| Beitrags-ID: 301481

Hallo Elfriede,

versuchen kannst Du es auf jeden Fall, aber ich befürchte, da lässt sich nur auf Grund von Hashimoto nichts machen. Vielleicht im Zusammenhang mit anderen Erkrankungen oder mit psychischen Problemen. Schau doch mal in der Suche (ganz rechts oben die Lupe) unter div. Stichwörtern nach. Da wirst Du sehen, dass sogar Krebsler Schwierigkeiten haben ihren SB-Ausweis nach 5 Jahren zu verlängern.

LG
Birgitt

MartinaD
Nutzerin
papilläres SD-Karzinom, Hypopara, 2006 Thoraxop wg. Thymom u.a., Mann und Tochter ebenfalls ohne SD

Antwort auf: Antrag auf Schwerbehinderung (Hashimoto-Thyreoiditis)?

| Beitrags-ID: 301482

Hallo Elfriede,

ich denke auch, dass du da eher schlechte Karten hast. Selbst wenn die SD operativ entfernt wurde mit allerdings gutartigem Befund, wird der Antrag wohl abgelehnt.
Die Hormoneinstellung dauert ja meist etwas und ist bei Hashi auch nicht gerade leicht. Aber fühlst du dich denn in irgendeiner Form behindert?

Alles Gute für dich.
Martina

Antwort auf: Antrag auf Schwerbehinderung (Hashimoto-Thyreoiditis)?

| Beitrags-ID: 301483

Hallo Elfriede,

nur mit der Schilddrüse hast Du keine Chance, tut mir leid.

Die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit“ sagen: „Schilddrüsenfunktionsstörungen (Überfunktion und Unterfunktion [auch nach Schilddrüsenresektion]) sind gut behandelbar, so dass in der Regel anhaltenbde Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind.“ (S. 100).

Wenn Du also nicht noch Beeinträchtigungen nachweisen kannst, wird dein Antrag auch vor einem Sozialgericht abgelehnt werden.

Viele Grüße
Tuvok

Anonym
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