Ein unscheinbarer Halbsatz, den die Mehrheit des Bundestages in das Sozialgesetzbuch einfügen will, könnte den gesetzlichen Krankenkassen zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe bescheren. Nach dem Gesetz galten als besondere Therapierichtungen bisher neben der halbwegs seriösen pflanzlichen Arzneibehandlung (Phytotherapie) auch die Homöopathie und Anthroposophie. Deren therapeutischer Nutzen und medizinische Notwendigkeit sollen künftig, so entschied der Bundestag im März, nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse "in der jeweiligen Therapierichtung" anerkannt werden. Mit anderen Worten: Homöopathen etwa dürfen sich selbst bescheinigen, daß ihre zweifelhaften Mittel wirksam seien.