Hallo Metze,
dann hattest du noch kein medulläres Karzinom, oder?
Die Richtlinien sprechen davon, dass man (nur) nach einem Karzinom die Schwerbehinderung zuerkannt bekommt.
Falls du andere Beeinträchtigungen durch die OP hast, könntest du versuchen, diese geltend zu machen, und dann wird im Einzelfall ermittelt, wie stark du dadurch beeinträchtigt bist und wie viele Prozente du bekommst.
Viele Grüße von
Maria
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