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Antwort auf: Forderung: Bestmögliche Diagnostik = Patientenrecht

| Beitrags-ID: 342671

Hallo,

hier die Antwort des Vorstands der ACHSE zu unserem Schreiben vom 17.10.2011.

Sehr geehrter Herr de Vries,

der ACHSE-Vorstand hat sich intensiv mit Ihrem Papier befasst. Wir sprechen uns dafür
aus, dass eine primäre Diagnose mit den Möglichkeiten des aktuellen Stands der
medizinischen Wissenschaft auch dann für Patienten als GKV-Leistung zugänglich ist,
wenn noch nicht absehbar ist, ob diese primäre Diagnose auch eine therapeutische
Konsequenz haben wird. Allerdings sehen wir uns nicht in der Lage, bestimmte Methoden an sich als geeignet oder ungeeignet zu qualifizieren.

Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben und stehen Ihnen selbstverständlich
gerne bei Rückfragen zur Verfügung.

Viele Grüße
Harald