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firiel

Antwort auf: FAQ:Verlängerung Schwerbehindertenausweis: Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 278823

Hallo,

für die Heilungsbewährung und somit die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises spielt nur der Gesundheitszustand nach 5 Jahren eine Rolle.
Die Tatsache, dass gerade Schilddrüsenkarzinome auch noch Jahre bis Jahrzehnte später wieder auftreten können, zählt zu diesem Zeitpunkt nichts, und somit auch keine Prozente.
Ist man also nach 5 Jahren tumorfrei und in Bild und Blut nichts nachzuweisen, gilt man offiziell als gesund und der Schwerbehindertenausweis verfällt. Bei Auftreten eines Rezidivs kann man ihn dann erneut beantragen.

Ist nach 5 Jahren wie oben beschrieben noch radioaktiv speicherndes Gewebe zu erkennen, müsste der Ausweis theoretisch verlängert werden.
Bezüglich einer Erhöhung des Tumormarkers (dem TG-Wert) gibt es hierzu m.E. noch kein Schriftstück. Dies liegt dann wohl im Ermessen des beurteilenden Arztes sowie des Sachbearbeiters.

Der Erfahrung nach, muss man „Glück“ mit seinem Sachbearbeiter beim Versorgungsamt haben, wo über eine Verlängerung entschieden wird. Hierzu findest du diverse Erfahrungsberichte im Forum Schwerbehinderung.

Auf jeden Fall lohnt es sich, einen Widerspruch einzulegen, falls der Antrag auf Verlängerung „pro forma“ abgelehnt wird.
Und positiv denken schadet sicher auch nicht, denn wie einige Beispiele zeigen, ist die Verlängerung in manchen Fällen auch schnell und umkompliziert gemacht.

Viel Erfolg und viele Grüße,
Johanna

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siehe auch:
FAQ: Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis? (mit Infos rund um die Schwerbehinderung)
Ratgeber: Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?
Resolution: Heilungsbewährung länger als 5 Jahre