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BeateDue
Nutzer*In
Pap. T3m, N1b, Mx

Antwort auf: Verkürzung der Heilungsbewährung durch Versorgungsamt

| Beitrags-ID: 356197

Hallo Mirimaus,

so genau kann ich die da auch keinen Antwort drauf geben, da jedes Bundesland das anders handhabt .

Ich kann dir nur den Rat geben einen formlosen Widerspruch einzulegen und dann Rat und Hilfe bei einem Sozialdienst (Bei uns VDK) einzuholen.

Genau um solche Fragen geht es in unserer AG SWB, vieleicht hast du ja Lust mitzumachen??Chat Montag 12.08. um 20.00Uhr.

Lg
BeateDue

Laufe nicht der Vergangenheit nach und
verliere dich nicht in der Zukunft.
Die Vergangenheit ist nicht mehr.
Die Zukunft ist noch nicht gekommen.
Das Leben ist hier und jetzt.
Buddhistische Weisheit