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Maria2
Moderator
pap. Karzinom pT3 tall-cell-Variante

Antwort auf: Verkürzung der Heilungsbewährung durch Versorgungsamt

| Beitrags-ID: 356195

Hallo Mirimaus,

ja, ich hab damals auch vor Ablauf des Ausweises den Verlängerungsantrag gestellt, und prompt sind mir die Prozente mit sofortiger Wirkung entzogen worden. In der Arbeit hat sich das aber nicht wesentlich ausgewirkt, weil das irgendwie noch drei Monate nachgewirkt hat, und da wär der Ausweis dann ohnehin ausgelaufen.

An deiner Stelle würde ich auch erst mal Widerspruch einlegen, das zögert das Ganze immerhin erst mal raus.

Hab jetzt gleich noch die Fürsorgerichtlinien durchgeschaut (die gelten für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes in Bayern) und Folgendes gefunden (erklärt auch das oben):
Der Schwerbehindertenschutz endet
– gemäß § 116 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen
im Sinn des § 2 Abs. 2 SGB IX mit dem Wegfall der Voraussetzungen
nach § 2 Abs. 2 SGB IX, bei Verringerung des Grades der Behinderung auf weniger als 50 jedoch erst am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides; (…)
Das Erlöschen und den Entzug des Schwerbehindertenschutzes haben Beschäftigte der Dienststelle mitzuteilen.

Siehe auch hier, auch interessant: http://www.agsv.bybn.de/tipps/Schwerbehindertenausweis/

Fürchte also, du musst es denen mitteilen, aber es dürfte sich nicht mehr auswirken.
Ernannt bist du vermutlich noch nicht, oder?

Viele Grüße,
Maria

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