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Maria2
Moderator
pap. Karzinom pT3 tall-cell-Variante

Antwort auf: Verkürzung der Heilungsbewährung durch Versorgungsamt

| Beitrags-ID: 356202

Hallo Mirimaus,

rückgängig machen geht übrigens bei einer Ernennung nicht. Ernannt ist ernannt, Hauptsache also, die Voraussetzungen liegen zum Ernennungszeitpunkt vor.

Viele Grüße,
Maria

PS. Was denkst du, wie froh ich war, dass ich bei Diagnose schon Lebenszeit war… :nut: