Hallo Mirimaus,
rückgängig machen geht übrigens bei einer Ernennung nicht. Ernannt ist ernannt, Hauptsache also, die Voraussetzungen liegen zum Ernennungszeitpunkt vor.
Viele Grüße,
Maria
PS. Was denkst du, wie froh ich war, dass ich bei Diagnose schon Lebenszeit war… :nut: