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Mirimaus
Follikuläres SD-CA pT1bpN0(0/14)MxR0, autoimmune Stimmbandknoten aufgrund Hashimoto

Antwort auf: Verkürzung der Heilungsbewährung durch Versorgungsamt

| Beitrags-ID: 356203

Hallo Maria, hallo Karl,

vielen Dank für eure Antworten!

Liebe Maria,

ich kann Dich gut verstehen, dass Du froh warst, dass alles schon in trockenen Tücher war damals. Dass eine Ernennung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, gilt das wirklich auch bei der Ernennung auf Probe? Bei mir geht es leider noch nicht um die Ernennung auf Lebenszeit. Ich muss noch zwei Schuljahre Probezeit mit Schulratsbesuchen ableisten. Da ich Mitte September erst auf Probe verbeamtet werdet, dachte ich, eine solche Ernennung kann bei Wegfall einer der Voraussetzungen even. schon rückgängig gemacht werden. Wenn es nicht so ist, dann müsste es vielleicht zeitlich zu schaffen sein, bei der Schwebi endgültig aberkannt wird.

Herzliche Grüße

Mirimaus