Hallo Mirimaus,
Nein, auch eine Ernennung zum Beamten auf Probe kann nicht rückgängig gemacht werden.
Am Ende der Probezeit (während der dir nicht gekündigt werden kann) wird geschaut, ob du geeignet bist und zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden kannst. Da ist halt dann nicht nur die fachliche, sondern auch die gesundheitliche Eignung wieder ein Thema…
Aber da ist ja noch eine Weile hin.
Liebe Grüße,
Maria
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