hallo Mirimaus,
nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen – die übrigens Bundesrecht sind – gilt die Heilungsbewährung genau für 5 Jahre ab dem Tag der OP. (http://vmg.vsbinfo.de/b/15.htm#15.6) Allein die Frage der Handhabung ist tatsächlich in den einzelnen Bundesländern anders. In BaWü stellen einzelne Versorgungsämter den Ausweis generell länger als die 5 Jahre aus, schicken das Anhörungsschreiben natürlich kurz vor Ablauf der 5 Jahre Heilungsbewährung weg. Aus meiner Sicht muss das mit den 5 Jahren eingehalten werden. Falls Widerspruch zurückgewiesen wird, kannst du imemr noch klagen, ist kostenfrei vor den Sozialgerichten, wenn du nicht einen Anwalt nimmst. Macht aber alles der VdK – übrigens in der Regel sehr gut – für Dich.
Gruß
urmel