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Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 362123

Hallo christa,

der Steuerfreibetrag gilt rückwirkend für das ganze Jahr, in dem die Schwerbehinderung festgestellt wurde, auch wenn dies erst im Dezember geschehen wäre. Und er gilt meines Wissens auch für die Zukunft für das ganze Jahr in dem die Schwerbehinderung letzmalig bestand. Also auch wenn die Schwerbehindeteneigenschaft am Anfang eines Jahres aberkannt wird, für das ganze Jahr.

Viele Grüße
karl

Edit:

Der Steuerfreibetrag wird tatsächlich immer jahresweise gewährt:

Der Behinderten-Pauschbetrag wird immer als Jahresbetrag gewährt, also auch dann, wenn die Voraussetzungen nicht während des ganzen Jahres vorgelegen haben. Wird der Grad der Behinderung im Laufe des Jahres herauf- oder herabgesetzt, steht für dieses Jahr der höhere Pauschbetrag zu (R 33b Abs. 7 EStR 2008).

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenpauschbetrag

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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