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Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 365235

Hallo,

den Schwerbehindertenausweis für zunächst 5 Jahre („Heilungsbewährung“ wird demnächst wohl neu geregelt aber mit ähnlichen Konsequenzen) gibt es ausdrücklich nicht für den Verlust des Organs sondern als Ausgleich für die mit einer Krebserkrankung verbundenen Einschränkungen. Man geht im Moment einfach pauschal davon aus, dass nach 5 Jahren Rezidivfreiheit eine „Heilung“ eingetreten sei und die Teilhabe nicht mehr eingeschränkt ist.

Wenn Beschwerden und Einschränkungen explizit fortbestehen, dann muss das nach 5 Jahren neu bewertet werden. Soweit die Theorie. In der Praxis ist es oft schwierig weiterhin bestehende Einschränkungen geltend zu machen, auch weil die begutachtenden Ärzte oft fachlich für die speziellen Probleme rund um das SD-Karzinom nicht kompetent sind und Fachkollegen, die die entsprechend Kompetenz haben nicht hinzu
gegzogen werden.

Mit dieser Praxis müssen wir zur Zeit noch leben, wir bemühen uns zusammen mit adneren Krebsselbsthilfeverbänden, hier eine sinnvollere Regelung zu erreichen.

Viele Grüße
karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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