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Antwort auf: Schwerbehinderung nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 365955

Hallo dkr

Von einem Kollegen meines Mannes weis ich das man einen gleichstellungsantrag stellen kann, das ändert nichts an den eingetragenen Prozenten aber du wirst dann geführt wie jemand der mindestens 50% hat.
Dadurch würden dir die anderen Vorteile erhalten bleiben und du hättest einen ausgedehnten Kündigungsschutz.
Wo man diesen beantragt weis ich allerdings nicht, aber du bist sicher bei der VDK frag einfach mal nach .

Viele liebe Grüße Annette