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Antwort auf: Schwerbehinderung nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 365958

Hallo Anette,

das war auch keineswegs al Kritik an Deiner Info gemeint, eher als Ergänzung, denn das kann ja für andere schon recht interessant sein.

Ich sollte ggf. auch mal die FAQ zur Schwerbehinderung diesbezgl. ergänzen.

Es gibt übrigens auch ein paar Vergünstigungen (aber eben auch erst ab 50%), die dort noch nicht genannt wurden, und von denen man ohne Nachfragen meist nichts erfährt.

So z.B. bei den meisten Mobilfunkanbietern Rabatte für Schwerbehinderte und, besonder interessant, weil es um größere Beträge geht: Einige Autohersteller bieten teilweise ganz erhebliche Rabatte für Schwerbehinderte an. Ich weiß es von Ford, wo es 20% auf den Listenpreis sind, was allerdings nicht mit anderen Sonderaktionen kombinierbar ist. Andere Hersteller haben andere Sätze und Bedingungen, da muss man im Einzelfall rechnen, ob der SB-Rabatt noch günstiger ist als andere Rabatte.

Ohne Nachfrage erfährt man davon allerdings in aller Regel nichts, selbst wenn z.B. einem Händler der Schwerbehindertenstatus bekannt ist.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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