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tina50
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante mit Ausbreitung in SD-Gewebe, seit 08/08 chron. Ohrspeicheldrüsenen

Antwort auf: Schwerbehinderung nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 365959

Gute Morgen Anette, guten Morgen Karl,

bei mir lief es bzgl. der Schwerbehinderung genauso.

Nach OP wurden zunächst 50 Prozent GdB anerkannt. ca. 2 Jahre danach 60 Prozent wegen der Ohrspeicheldrüsenproblemeatik. Nach 5 Jahren bzw. nach Ablauf des 5. Kalenderjahres wurde ich dann auf 40 Prozent unbefristet eingestuft.
Da auch bei mir ein GdB von 50 keine KOnsequenz gehabt hätte (außer den Vergünstigungen die Du schon geschildert hast Karl) und ich Freiberufler bin habe ich nichts mehr unternommen diesbzgl.
Ich kann nur bestätigen, dass es extrem wichtig ist dem Versorgungsamt alle Infos, Befunde etc. schon gleich mit dem Antrag zur Verfügung zu stellen und wirklich ALLE beteiligten Ärzte, Therapeuten etc. anzugeben.
Zu berücksichtigen ist natürlich auch, dass sich ein GdB von 50 auch auf die Rente auswirkt wenn man vorzeitig in Rente gehen muss und die Rabatte die schwerbehinderten Menschen zugute kommen sind natürlich auch zu beachten.
Ich formuliere es mal so: Würde ich in einem Beschäftigungsverhältnis stehen hätte ich Widerspruch eingelegt und für die 50 Prozent bekämpft und alle Register gezogen.

Da ich beruflich mit der Materie zu tun habe erlebe ich teilweise total unterschiedliche und teilweise nicht nachvollziehbare Entscheidungen/Bewertungen des Versorgungsamtes bzgl. Schwebi-Angelegenheiten (in anderen Bereichen ebenfalls).

Wünsch Euch allen einen schönen und entspannten Sonntag.

LIebe Grüße Martina