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Antwort auf: Hilfe bei Bewerbung (SBH-Ausweis erst beantragt…)

| Beitrags-ID: 367084

Hallo,

nein definitv keine Diagnose, die gehört auf keinen Fall da rein!

Dass Du durch Deine SBH nicht für den vorgesehenen Job eingeschränkt bist, kann man schreiben. Endgültig beurteilen wird das bei Einstellungen im öffentlichen Dienst vermutlich ein Arzt bei einer Einstellungsuntersuchung, die meistens bestandteil des Verfahrens ist, so kenn ich es zumindest aus eigener Anschauung. Aber auch der DARF keine Diagnose weitergeben sondern nur seine Einschätzung, ob Du für den Job geeignet bist oder nicht.

Viele Grüße
karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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