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Urmel

Antwort auf: Schwerbehinderung nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 365961

Hallo Chrissy,

wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du vom Versorgungsamt zunächst die nach dem Gesetz vorgeschriebene Anhörung wegen des beabsichtigten Wegfalls des anerkannten GdB erhalen. Auf diese Anhörung solltest Du auf jeden Fall schriftlich und ausführlich reagieren.

Die Versorgungsämter gehen nach 5 Jahren davon aus, dass unsere Krebserkrankung geheilt ist und damit kein GdB mehr zuzuerkennen ist. Nach Ablauf dieser 5 Jahre hast Du jedoch immer die Möglichkeit, wenn weiterhin Beschwerden vorliegen, diese gegenüber dem Versorgungsamt unter Angabe der behandelnden Ärzte geltend zu machen. Je nachdem, wie die einzelnen Einschränkungen nach den versorgungsmedizinischen Richtlinien eingestuft werden, kann ein GdB zuerkannt werden.

Also auf jeden Fall im Rahmen der Anhörung alle Erkrankungen, Einschränkungen geltend machen, dann muss das Versorgungsamt diese auch überprüfen. Was zum Schluss dabei herauskommt kann ich natürlich nicht sagen.

Liebe Grüße

Urmel

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