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Antwort auf: Schwerbehinderung nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 365962

Hallo,

ich würde auf jeden Fall zunächst mal Widerspruch einlegen. Andere Gutachter würden aus den Aufgezählten Sachen vielleicht mehr machen als 30% (wg. Gleichstellung).

Parallel dazu würde ich bei den nehandelnden Ärzten Fragen, ob sie um Stellungnahmen gebeten wurden. Falls nicht, ob sie solche in Deinem Sinne abgeben würden.

Viele Grüße
karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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