Hallo,
ich würde auf jeden Fall zunächst mal Widerspruch einlegen. Andere Gutachter würden aus den Aufgezählten Sachen vielleicht mehr machen als 30% (wg. Gleichstellung).
Parallel dazu würde ich bei den nehandelnden Ärzten Fragen, ob sie um Stellungnahmen gebeten wurden. Falls nicht, ob sie solche in Deinem Sinne abgeben würden.
Viele Grüße
karl