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pT4a pN1b cM0 (ICD 10 C73, C77.0

Antwort auf: Klage beim Sozialgericht wg. Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 373086

Zuerst mal vielen Dank für die Antworten! Besonders der Hinweis von Harald gibt mir Hoffnung. Ich werde nun doch Klage einreichen. Mal sehen wie es ausgeht. Ich wohne in Bayern und da gelten die Sozialgerichte i.S. Behinderung nicht gerade als Patienten freundlich.

Beim Stöbern hier im Forum habe ich eine sehr interessante Zuschrift von dkr im folgenden Thread gefunden:
https://www.sd-krebs.de/phpBB2/ftopic8307.html
dort schreibt er: „aber es ist auch so, dass die 5 Jahre Heilungsbewährung erst dann anfangen zu laufen, wenn der Krebs bzw. die Metastasen vollständig entfernt wurden, d.h. wenn eine Radiojodtherapienachweislich erfolgreich war, was ja bei Deiner Bekannten noch gar nicht der Fall ist. Daher würde sie wohl auf jeden Fall noch jetzt eine Schwerbehinderung von 80% für mindestens 5 Jahre zugesprochen bekommen, weil ja Lymphknoten mit betroffen sind.“

Trifft dies zu, dann hätte in meinem Fall die 5-Jahre-Frist für die Heilungsbewährung ja noch gar nicht begonnen, da trotz OP´s und Radiojodtherapien immer Metastasen, nachweisbar u.a. durch den Tumormarker hTg, vorhanden waren.

Es wäre zu schön (um wahr zu sein), wenn sich mein Problem damit in Luft auflösen würde.