Hallo,
man ist da im wesentlichen auf den Goodwill der jeweiligen Gutachter angewiesen, der ganz unterschiedlich starkt ausgeprägt sein kann.
Neurodermitis und Asthma könnten je nach Ausprägung schon Anlass für die Zurerkennung eins GdB sein. Hypopara in der Regel eher nicht, obwohl das natürlich Blödsinn ist, da der sehr wohl ganz erheblich einschränken kann. Die dadurch bestehenden Einschränkungen konkret zu benennen und ggf. von behandelnden Ärzten bestätigen zu lassen könnte allerdings Sinn machen.
Ich habe insofern „Glück gehabt“ als man mir für eine einseitige Stimmbandlähmung, Bluthochdruck, Nierensteine und eine Polyneuropathie ungeklärter Genese insgesamt noch 40% nach Ablauf der Heilungsbewährung zuerkannt hat (alles Dinge, die für sich genommen nur eher mäßige Einschränkungen mit sich bringen). Damit gibt es zwar keinen SB-Ausweis aber notfalls könnte ich mich gleichstellen lassen, was mir als Selbständiger allerdings nicht bringt, und geringe Steuervorteile bleiben auch erhalten.
Ggf. werde ich wegen eine anderen Baustelle noch demnächst einen Verschlimmerungsantrag stellen, das muss sich aber zunächst noch klären.
Viele Grüße
karl
Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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