Achtung

Ratschläge auf der Website können keinen Arztbesuch ersetzen
Okay
StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Antwort auf: SD-Krebs: OP im Ausland, eine Hälfte entfernt – Schwebi?

| Beitrags-ID: 374960

Hallo Olga,

die OP im Ausland dürfte keine Rolle spielen, da Dein Hauptwohnsitz in Deutschland ist.

Wenn die Diagnose Krebs belegt ist, hast Du auch Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, allerdings nur für die Heilbewährungszeit.
Wenn sich innerhalb der Heilbewährungszeit keine neuen Krebszellen bilden, verlierst Du danach den Anspruch auf Schwerbehinderung.
Bei Patienten ganz ohne SD gibt es danach noch das SBA Kriterium „fehlendes Organ“. Das alleine reicht aber meistens nicht für einen SBA.

Die Frage die sich mir allerdings stellt ist, warum Du Dich in Moskau hast operieren lassen. Hier in Deutschland werden Mikrokarzinome erst einmal beobachtet. Die Diagnosemöglichkeiten sind so fein, das man bei über 30% der Bevölkerung SD-Karzinome finden würde.

Viele Grüße
Stefan