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Cira

Antwort auf: Unterstützung bei Nachbeurteilung GbB – Bitte um Hilfe!

| Beitrags-ID: 341629

Hallo Dez,
auch ich hatte ein Jahr vor Ablauf meines SB-Ausweises ein Anschreiben des Landesverwaltungsamtes erhalten – ohne Fristsetzung. Im weiteren Schriftverkehr stellte sich heraus, dass die Behörde der Ansicht war, dass die Heilungsbewährung zum Zeitpunkt der Anschreibens (also Juni 2016 und nicht wie auf dem Ausweis Juni 2017) abgelaufen sei. RJT`en, die sich anschlossen, wurden nicht berücksichtigt um den Zeitpunkt, ab wann die Heilungsbewährung beginnt, zu bestimmen. Da wir im gleichen Bundesland leben, gehe ich davon aus, dass auch Du möglicherweise Deine OP vor fünf Jahren hattest (kann ich Deinem Profil nicht entnehmen).
Momentan stehe ich in intensivem Schriftverkehr mit dem Amt. Es ist offenbar wirklich so, dass von Bundesland zu Bundesland große Unterschiede bestehen.
Soweit sich bei mir weitere Erkenntnisse ergeben, melde ich mich wieder.
Liebe Grüße
Christiane