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Antwort auf: Wahlrecht -Terminvereinbarung auf eigene Faust?

| Beitrags-ID: 375940

Hallo Kai,

das ist natürlich mit einem gewissen Risiko verbunden. Aber solange Du keinen Behandlungsvertrag mit der Klinik unterschreibst, dürftest Du auf der sicheren Seite sein, weil Du keine rechtlich bindende Verpflichtung eingegangen bist. Natürlich würde ich auf jeden Fall darauf hinweisen, dass noch ein Widerspruch anhängig ist.

Ich habe selbst 2010 auch schon einen Termin mit meiner Wunschklinik gemacht, sogar bevor der Antrag auf Reha überhaupt genehmigt war, weil ich terminlich ziemlich enge Grenzen hatte.

Meine Wunschklinik wurde auch zunächst abgelehnt und nach Widerspruch dann doch genehmigt, obwohl sie keine Vertragsklinik war, und ich konnte die Reha dort zu meinem vorab vereinbarten Termin antreten, obwohl formal die Reha eigentlich schon zwei Wochen vor dem tatsächlichen Ende hätte abgeschlossen sein müssen. Es hat eines ausführlichen Widerspruchs und ein paar Telefonaten bedurft.

Viele Grüße

Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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