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Antwort auf: Wahlrecht -Terminvereinbarung auf eigene Faust?

| Beitrags-ID: 375941

Guten Morgen,

kleines Update- mein Widerspruch hatte Erfolg, ich habe meine Wunschklinik Ahlbeck genehmigt bekommen.

Im Bescheid stand:“Die Kosten des Widerspruchs können nicht erstattet werden, da Sie in Ihrem Antrag keine Wunschklinik angegeben haben.“
Abgesehen davon, dass mir, außer dem Briefporto, keine Kosten entstanden sind, zeigt es mir, dass dem Selbseinschätzungsbogen, in dem ich meine Wunschklinik sehr wohl angegeben hatte, überhaupt keine Beachtung geschenkt wurde.