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wohli06
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Bifokales Pap. Ca.

Antwort auf: Warum einen Schwerbehindertenausweis beantragen?

| Beitrags-ID: 376734

Hallo Nancy,

während der Heilungsbewährung von 5 Jahren bekommst du in der Regel GdB 50.

Daraus ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 5 Tagen/Jahr und ein Steuerfreibetrag von € 570,00, diesen kannst du bei der Steuererklärung geltend machen.

Desweiteren hast du einen Kündigungsschutz für diese Zeit, d.h. dein Arbeitgeber darf dich betriebsbedingt nicht so einfach entlassen.

Nachteile, wüsste ich spontan keine. Ich bin zwar froh, dass ich jetzt als geheilt gelte, trauere aber dem Mehrurlaub schon etwas hinterher. Muss dazu sagen, ich habe 2 Kinder (9 und 14) und eine pflegebedürftige Mutter, die 400 km entfernt im Pflegeheim lebt, da war das schon praktisch ein paar Tage mehr Urlaub zu haben.

LG

Wohli06