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Urmel

Antwort auf: Ausweisverlängerung

| Beitrags-ID: 377732

Hallo Köpfchen,

das mit der Schwerbehinderteneigenschaft ist immer ein Problem. Grundsätzlich gehen die Versorgungsämtern nach 5 Jahren – sogenanne Heilungsbewährung – davon aus, dass dann eine Reduzierung des GdB erfolgt. Da das Verfahren beim Versorgungsamt und vor den Sozialgerichten kostenfrei ist, würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Leider kenne ich mich mit dem medullären Karzinom nicht aus.Ich weiß nur, dass bei erhöhten Tumormarkern beim papillären oder follikulären Karzinom ohne Nachweis von radioaktiv speicherndem Gewebe in der Regel keine Verlängerung der Schwerbehinderteneigenschaft erfolgt. Hier noch ein Link zu einem entsprechenden älteren Beitrag zu diesem Thema.
Foren-Übersicht Patientenrechte Schwerbehinderung FAQ:Verlängerung Schwerbehindertenausweis

Gruß
Urmel