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Antwort auf: Fragen an die künftige S3-Leitlinie – Schilddrüsenkarzinom

| Beitrags-ID: 374139

Hallo,

möchte daran erinnern:

Um aktiv in der Arbeitsgruppe Leitlinien mit arbeiten zu können und auch Einblick in vertrauliche Arbeits-Dokumente zu bekommen, muss uns eine Intressenerklärung vorliegen.
(Warum brauch es dies? Siehe Management von Interessenkonflikten bei der Erstellung von medizinischen Leitlinien)

Die Interessenerklärung ist Vorraussetzung, um in die Arbeitsgruppe Leitlinien unseres Bundesverbandes aufenommen zu werden.

Viele Grüße
Harald

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dkr