Hallo,
man hat im allgemeinen 4 Zeit für den Widerspruch, es reicht aber wenn man dieses formlos macht und darauf hinweist das die Begründung folgt.Dann hat man Zeit um sich mit dem VDK zu beraten.
LG
BeateDue
Laufe nicht der Vergangenheit nach und
verliere dich nicht in der Zukunft.
Die Vergangenheit ist nicht mehr.
Die Zukunft ist noch nicht gekommen.
Das Leben ist hier und jetzt.
Buddhistische Weisheit