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Antwort auf: Versorgungsamt Berlin fordert nach 10 Jahren Daten an

| Beitrags-ID: 385623

Hallo Birgit,

wenn ich mich recht erinnere, war mein Ausweis von vornherrein auf 5 Jahre befristet. Ich habe in 10 Jahren auch nie Post vom Versorgungsamt erhalten, auch nicht die Aufforderung den Ausweis zurückzusenden (eben weil befristet).

„Nach einem Grund suchen…“ könnte zutreffend sein, wenn auch völlig abwegig, weil ich nichts vom Versorgungsamt möchte. Weder einen Ausweis, noch möchte ich meinen Gesundheitszustand überprüfem lassen. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu, wie mir das Amt mit Verweis auf SGB X §21(2) suggerieren will, gibt es ganz sicher nicht.

Btw. wenn das Amt den Ausweis wiederhaben möchte, könnten sie es schlichtweg schreiben. Sie fordern von mir aber die Einwilligungserklärung meinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Das ist eine Erhebung NEUER Daten und eine ganz andere Hausnummer.

Grüße
Silvia