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Antwort auf: Begutachtung Unterschiedliche Maßstäbe

| Beitrags-ID: 386003

Hallo Frauke,

ja, je nachdem, wer die Anträge bearbeitet, können psychische Aspekte erfolgversprechender sein. Da dürfte auch der Interpetationsspielraum am größten sein.

Gut ist, wenn man eine konkrete Diagnose, depressive Episode, Anpassungsstörung (ich finde diese Bezeichnung irreführend für die Betroffenen, die Ärzte wissen was gemeint ist) o.ä. von einem Facharzt hat. Zu einem Psychiater oder FA füe psychosomatische Medizin zu gehen bedeutet natürlich für viele eine große Überwindung. Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass es sowohl für einen selbst als auch bei der Beantragung von Vorteil ist.

Außerdem halte ich es für nützlich alle Befunde mit konkreten Diagnosen, egal welche, bereits bei Antragstellung in Kopie mit zu senden, zusätzlich zur Angabe aller Ärzte, die in den letzten Jahren, bei ernstahften Diagnosen oder chronischen Sachen auch vor längerer Zeit an der Behandlung oder Diagnostik beteiligt waren. Das mag sich übertrieben lesen, aber man muss sich auch in die lage der Gutachter versetzen. Um sich ein umfassendes Bild vom Antragsteller zu machen, kann man gar nicht genug Informationen haben. Was Gutachter dann am Ende berücksichtigen, ist dann immer noch deren Entscheidung.

viele Grüße
karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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