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Antwort auf: Reha Antrag noch möglich?

| Beitrags-ID: 339127

Hallo,

bei mir hieß es damals, die Frist liefe mit dem Zeitpunkt der OP. Und die liefe ab mit dem Datum des Antritts der Reha.

Es kostete ein paar Telefonate um klar zu machen, dass das missverständlich ist und ich mich mit Bezug auf den Abschluss der RJT als Zeitüunkt des beendigten Primärbehandlung und der Antragsstellung als Fristende zumindest in gutem Glauben befunden hatte. Die Reha wurde genehmigt und nach einem weiteren Widerspruch auch in meiner Wunschklinik.

Vermutlich gibt es da Interpretationsspielraum, den die Kostnträger gern zu ihren Gunsten auslegen.
Wenn die erste RJT keine befriedigendes Ergebnis gerabcht hat, sollte man eigentlich den Abschluss der zweiten zunächst mal als Zeitpunkt des Endes der primärbehandlng annehmen. RJDs sind dignostische Maßnahmen, und es dürfte schwierig sein, die zur Behandlung dazuzuählen.

Viele Grüße
karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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