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Antwort auf: Corna-Impfung: Woher wissen die, dass ich Risiko-Patient?

| Beitrags-ID: 353738

Hallo,

die neue Impfverordnung ist nun gültig. Sie wurde in einigen Punkten nochmal geändert.

Wichtigster Punkt vielleicht: Personen unter 65 sollen jetzt nicht mehr obligat sondern nur noch „vorrangig“ mit Astra/Zeneca geimpft werden, vermutich weil sich herausgestellt hat, dass dieser Impfstoff bei der Variante B.1.3.5.1 kaum noch wirksam ist und zumindest wohl keine leichten und moderaten Verläufe verhindert. Ob eine Impfung mit diesem Vektorimpfstoff wenigstens schwere Verläufe verhindert, ist noch nicht sicher.

Weiter sind nun nicht mehr Personen mit BMI >30 sondern solche mit BM >40 in Gruppe 2. Ebenso sind in Gruppe 2 Personen mit aktiven Krebserkrankungen oder solchen, bei denen die Remission weniger als 5 Nahre zurückliegt. Alle anderen Krebsbtroffenen sind in Gruppe 3. Betroffene mit einer schweren psychiatrische Erkrankung sind ebenfalls in Gruppe 2 geblieben.

Nachwievor gibt es eine Möglichkeit zur Einzelfallentscheidung in Gruppe 2 und 3. Zur Ausstellung eines entsprechenden ärztlichen Attestes sind nachwievor

ausschließlich die Einrichtungen berechtigt, die von den obersten Landesgesundheitsbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragt wurden

zu finden ist die Verordnung hier:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?5

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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