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Antwort auf: FAQ:Verlängerung Schwerbehindertenausweis: Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 278817

Hallöchen Täggert, 😉

Du kannst Deine Quittungen,wenn Du Deine 2% Eigenanteil überschritten hast,bei der Kasse einreichen. Was Du überher gezahlt hast,bekommst Du von Deiner Kasse erstattet und wirst für den Rst des Jahres von Zuzahlungen befreit! 😉
Und noch was…,wenn Du eine Chronische Erkrankung(z.B. Sd-Krebs) hast die schon 1 Jahr besteht und Du pro Quartal mind. 1x zum Arzt mußt einen Antrag bei der Kasse auf „chronische Erkrangung“ stellen! :D
Wenn dieser dann genehmigt ist,brauchst Du nur noch 1% statt 2% zahlen!! :D
Die Mühe lohnt sich also,Dein Geldbeutel freut sich….!!! :P :P

Gruß vom :angel: Engelchen